Agrardiesel
Vereinfachung beim Antrag
Auf Druck des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat der Bundestag am 11. April 2019 beschlossen, dass eine Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht bis zu einer Höhe der Steuerbegünstigungen von 200.000 Euro je Kalenderjahr besteht. Dieses Gesetz tritt ab Juli 2019 in Kraft. Das bedeutet, dass für einen Großteil der Landwirte ab sofort keine Pflicht mehr zur Abgabe der Formulare 1462 oder 1463 besteht.
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Bis bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt ab sofort folgende Sonderregelung:
- Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) ist das Formular 1463 nicht mehr erforderlich.
- Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung (= Formular 1462) verpflichtet.
Das bedeutet, dass für einen Großteil der Landwirte ab sofort keine Pflicht mehr zur Abgabe der Formulare 1462 oder 1463 besteht.
Autor: Roth, LBV