Ab 2021
Neues Agrardieselverfahren
Verfahren beim Agrardieselantrag ändert sich 2021 - LBV-Themenseite zur www.lbv-bw.de/Agrardiesel
Bisher ist es möglich, die Agrardieselentlastung entweder in Papierform oder im Online-Verfahren zu beantra-gen. Bund und Länder sind verpflichtet, bis Ende 2022 das sogenannte Online-Zugangsgesetz umzusetzen. Deshalb wird das bisherige Onlineverfahren ab dem Antragsjahr 2020 (Beantragung ab 1. Januar 2021) durch die Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) ersetzt (www.zoll-portal.de). Dieses Portal soll zudem die Möglichkeit für die Antragsteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen sowie online mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten.
Als Voraussetzung für die Beantragung der Agrardieselentlastung über das BuG ist eine einmalige Registrierung und sichere Identifizierung mittels ELSTER Zertifikat vorgesehen. Bisherige Antragsteller werden von der Zollverwaltung direkt informiert. Mit Bereitstellung des Systems im Januar 2021 wird den Antragstellern dann elektronisch ein Link übermittelt, mit dem die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung besteht.
Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren können parallel zur Antragstellung über das neue BuG-Portal weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden. Außerdem soll eine Vertreterregelung eingerichtet werden, mit der Dritte (beispielsweise LBV-Antragsberater) mit der Antragstellung beauftragt werden können. Der LBV ist bereits in Kontakt mit der Zollverwaltung, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Autor: Herbster, LBV