Agrardieselverfahren 2017
Antragsfrist endet am 30. September 2017
Achtung: Für Diesel-PKW Tankbelege aufheben
Bisher war es ausreichend, den Zoll einmalig über das Vorhandensein nichtlandwirtschaftlicher Diesel-Fahrzeuge zu informieren. Diesel-PKW mussten dann nicht in der Liste der nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeuge aufgeführt werden, wenn sie zwar auf den Antragsteller zugelassen sind, jedoch von Familienangehörigen (zum Beispiel von auswärts studierenden Kindern) genutzt werden.
Einzelne Antragsteller mussten nun Auskünfte zu diesen PKW erteilen. Es kam zu Problemen, da es sich um Nachfragen im Rahmen der aktuellen Antragstellung handelte und Tankbelege aus dem Jahr 2016 im Zweifel nicht vorgelegt werden konnten. Allen möglicherweise betroffenen Antragstellern wird daher geraten, künftig die Tankbelege für diese Fahrzeuge aufzuheben. Die Antragsfrist für die Agrardieselerstattung endet am 30. September 2017.
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Autor: Herbster, LBV