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Friedrich-Loeffler-Institut

Risikobewertung für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest


Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine Risikobewertung für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Freiland- und Auslaufhaltungen herausgegeben. Unterschieden wurde dabei, ob der Betrieb in einer Sperrzone oder außerhalb liegt.


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Suidae, darunter auch das Haus- und das Wildschwein (Sus scrofa). Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hat, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10.09.2020 in Schenkendöbern, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, bei einem Wildschwein festgestellt.

In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die vorliegende Risikobewertung soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können.

Das Risiko eines Eintrags ist darüber hinaus in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.Das Risiko des Eintrags der ASP in Auslauf- und Freilandhaltungen ist bei Einhaltung der in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen hohen Biosicherheitsstandards in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I („Pufferzonen“) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen. In Sperrzone III ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet von der ASP betroffen sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar. Sind allerdings auch Wildschweine betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering). Bei unzureichenden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht erfüllen, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Auslauf- und Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen. Um das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Freiland- und Auslaufhaltungen innerhalb der Sperrzonen II oder III (im Falle von betroffenen Haus- und Wildschweinen) als vernachlässigbar einstufen zu können, müssen vor allem ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen erscheint dementsprechend grundsätzlich vertretbar, soweit die Anforderungen der SchHaltHygV eingehalten werden. Gegebenenfalls sollten weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Die individuelle Einschätzung des Risikos ist abhängig von den konkreten betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und seiner Lage in der jeweiligen Sperrzone.

(Quelle: FLI)



Autor: FLI
Quelle: FLI

 

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