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ASP im Rhein-Neckar-Kreis

Lockerungen bei der Jagd in weiten Teilen des Rhein-Neckar-Kreises


Das Landratsamt im Rhein-Neckar-Kreis hat am 5.12.2024 die Allgemeinverfügungen für die Restriktionszonen aktualisiert. Die Änderungen treten ab dem 6.12.2024 in Kraft.


Damit wir die Jagd auf Schwarzwild in weiten Teilen der Restriktionszonen (Kernzone ausgenommen) wieder ermöglicht. Zudem wurden Ausnahmen vom Feuerwerksverbot für Silvester erlassen.

Dabei gelten u.a. folgende Auflagen (die genauen Gebietsabgrenzungen und Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinverfügungen):

  • Schweinehalter und Mitarbeiter von Schweinebetrieben dürfen nicht an der Jagd teilnehmenbei direktem Kontakt von Hund oder Mensch mit einem Wildschwein ist anschließend eine entsprechende Dekontamination erforderlich
  • Es ist auf eine entsprechende Hygiene bei Kleidung, Schuhen und Fahrzeugen zu achten.
  • Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet werden und dürfen nur in auslaufsicheren Behältnissen verbracht werden. Das Aufbrechen darf erst in der Wildkammer erfolgen. Zudem sind von jedem Tier entsprechende Proben zur Untersuchung zu entnehmen.
  • Das Versprengen von Wildschweingruppen sollte verhindert werden.In der Sperrzone II sind Bewegungsjagden untersagt.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier »

Die Städte Mannheim und Heidelberg haben ebenfalls ihre Allgemeinverfügungen aktualisiert, diese sind ab 7.12.2024 in Kraft.





 

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