Hinweise für die Bevölkerung
Fragen und Anworten zur Afrikanischen Schweinepest
Keine Gefahr für den Menschen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung. Diese breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa aus und kommt Deutschland immer näher. Bisher gibt es keinen Impfstoff, auch nicht in absehbarer Zeit.
Ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) gefährlich für den Menschen?
Nein. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Der Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar. Er kann beim Meschen keine Infektion hervorrufen . Das gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.
Wie wird die ASP übertragen und was hat das mit mir zu tun?
Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt direkt von Wild- oder Hausschweinen auf andere Wild- oder Hausschweine. Die Tiere können sich entweder über das Blut angesteckter Tiere oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, wie beispielweise unachtsam weggeworfene Lebensmittel von infizierten Schweinen infizieren.
Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen?
Das ASP-Virus kann durch das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine oder durch das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln in der Natur auf Wildschweine übertragen werden. Über größere Entfernungen können Neuausbrüche in bis dahin ASP-freie Gebiete erfolgen. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch besonders gefährlich. Das ASP-Virus kann in diesen Erzeugnissen monatelang überleben.
Wegen des generell hohen Übertragungs-Risikos von Tierseuchen ist das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union zum persönlichen Verbrauch („Reiseproviant”) oder Postsendungen mit tierischen Lebensmitteln aus Drittländern seit dem Jahr 2004 EU-weit generell verboten.
Alle Bürger und Reisende müssen konsequent dieses Verbot einhalten, um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland zu verhindern. Aus diesem Grund infor-mieren Behörden mit Plakaten an den Autobahnraststätten und Flyern für Reisende in verschiedenen Sprachen über die Afrikanische Schweinepest.
Kann noch in betroffene Regionen und Staaten gereist werden?
Reisen in betroffene Regionen sind möglich. Die dortigen behördlichen Anordnungen sind jedoch zu befolgen. Gegenstände von Haus- und Wildschweinen dürfen nicht aus den Restriktionsgebieten (Risikogebiete mit behördlichen Beschränkungen) mitgebracht werden. Aus Drittstaaten dürfen tierische Lebensmittel generell nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Vor einer Reise in ein osteuropäisches Land sollte man sich über die dortige ASP-Situation informieren.
Was ist bei der Entsorgung von Speiseabfällen zu beachten?
Schweinefleischhaltige Speiseabfälle sind in geschlossenen Müllbehältern Wild-schweinsicher zu entsorgen. Das gilt für das Vesperbrot an der Autobahnraststätte genauso, wie für die übrig gebliebene Wurst an der Grillstelle im Wald. Werfen Sie derartige Abfälle nicht in der freien Landschaft weg!
Die Verfütterung von Speiseresten und Speiseabfällen an Nutztiere ist generell ver-boten. Dies gilt auch für Wildschweine, die in Schaugehegen gehalten werden.
Was mache ich, wenn ich in Wald und Flur ein verendetes Wildschwein finde?
Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort ein und melden Sie den Fund dem zuständigen Veterinäramt. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.veterinaeraemter-bw.de. Wenn sie dieses nicht erreichen können, melden Sie den Fund bei der Polizei.
Was tun die Schweinehalter im Land?
Die Schweinehalter und Landwirte in Baden-Württemberg ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um ein Übergreifen der ASP auf die heimischen Hausschweine-bestände bestmöglich zu verhindern.
Die Schweine haltenden Betriebe im Land ergreifen sogenannte „Biosicherheitsmaßnahmen“, um die Einschleppung von Krankheitserregern in ihre Tierbestände zu verhindern und ihre Tiere gesund zu erhalten. Dazu gehört es auch, dass Ställe von unbefugten Dritten nicht betreten werden. Bitte halten Sie sich an diese Anweisung und betreten Sie keine entsprechenden Bereiche.
Autor: LBV/MLR