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Bauernverband fordert Hundehalter und Freizeitsuchende wie Landwirte zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf

Die Bäume schlagen aus und auf landwirtschaftlichen Flächen sprießen die Pflanzen aus der Erde. In diesen Wochen beginnt mit dem Frühlingsanfang und den warmen Temperaturen die Vegetation auf Wiesen und Feldern. Auf den Äckern wachsen heute die Lebensmittel von morgen heran. Deshalb sollten Freizeitsuchende wie Hundehalter die Flächen nicht betreten, Hunde anleinen und anfallenden Müll sowie Hundekot mitnehmen und entsprechend entsorgen. Das erklärt der Landesbauernverband (LBV) anlässlich des Frühlinganfangs.


Auf heimischen Äckern produzieren Bauern neben Getreide hochwertige Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld in die Ladentheke kommt. Hundehalter sind gefordert, ihre Tiere von diesen Flächen fern zu halten und dort abgelegten Hundekot gleich zu entfernen. Ansonsten kann das Erntegut vom Kot verunreinigt werden. Das ist sehr unappetitlich, gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Bauern gleichermaßen, betont der LBV.

Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für ihre Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen.

In der Vergangenheit haben Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen von Freizeitsuchenden dazu geführt, dass Nutztiere verletzt oder vergiftet wurden. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an Maschinen bewirken. Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen.

Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen gerne Wege und Flächen, die in erster Linie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Im Frühjahr sind aufgrund von Feldarbeiten die Landwirte ebenfalls verstärkt auf ihren Äckern und Wiesen. Der Bauernverband bittet alle Beteiligten um gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander.

Hintergrund:
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 40.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 24 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wieder aufzunehmen und zu entfernen.

Information für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer dritten Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser kann digital auf www.lbv-bw.deheruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.

Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar (i.m.a.) hat vergangenes Jahr die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Aktuelle Fotos finden Sie im Internet unter dem Menüpunkt „Presse“ auf www.lbv-bw.de.















 





 

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