Vogelgrippe
Stallpflicht ausgeweitet
Das Vogelgrippe-Virus breitet sich unter den Wildvögeln immer mehr aus. Um den gesamten Bodensee sind mittlerweile (Stand Mittwoch, 16. November) mehr als 400 Wildvögel verendet. Das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) Baden-Württemberg hat deshalb die Stallpflicht für Geflügel bereits am Montag auf die Landkreise Biberach und Sigmaringen ausgeweitet. Stallpflicht besteht außerdem bereits für die Landkreise Konstanz, Bodenseekreis und Ravensburg.
Nach Angaben des MLR ist bislang in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei Nutzgeflügel noch kein Fall von Vogelgrippe bekannt. Dennoch ist mit der Anordnung einer Stallpflicht in weiteren Landkreisen zu rechnen. Auch eine landesweite und/oder bundesweite Aufstallungspflicht ist möglich. Vorsichtsmaßnahmen werden in Baden-Württemberg auch entlang des Rheinufers getroffen.
Maßnahmen werden laufend angepasst
"Wir setzen alles daran, ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden. Deshalb haben wir risikoorientiert alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Diese werden jeweils an das laufende Geschehen angepasst", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Folgende Maßnahmen sind umgesetzt:
- Die Aufstallungspflicht wird ausgeweitet. Sie gilt für die gesamten Landkreise Konstanz, Ravensburg, Bodenseekreis, Biberach und Sigmaringen.
- In diesen Kreisen gelten zusätzlich besondere Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung in den Ställen, kein Zugang betriebsfremder Personen, sorgfältige Einhaltung von Desinfektionsmaßnahmen, intensives Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere auch in Kleinstbeständen und bei Auffälligkeiten sofortige Zuziehung des Haustierarztes.
- Diese Biosicherheitsmaßnahmen wurden vorsorglich auch entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.
-In Absprache mit der unteren Jagdverwaltung sind Jäger angehalten, entlang von Flüssen und Seen ein besonderes Augenmerk auf tote Vögel zu haben und Funde sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
- Innerhalb der betroffenen Gebiete und im Bereich von Seen und Flüssen, die zu den bevorzugten Rast- und Ruheplätzen von den bisher befallenen Vögeln, vor allem aber von Graugänsen gehören, wird das Einsammeln von Kotproben angeordnet.
"Wir sind in enger Abstimmung mit dem Bund, mit unseren Nachbarländern am Bodensee und mit der Geflügelwirtschaft, um gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen“, erklärte Hauk. Es wurde im Ministerium ein Krisenstab eingerichtet. Den Geflügelhaltern im Land empfahl der Minister erneut, ihre Desinfektionsmaßnahmen zu intensivieren und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einzuschränken. Darüber hinaus sollte streng darauf geachtet werden, dass die oben genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dies sei auch Ergebnis der Bund-Länderrunde gewesen. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann. Sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten der Ställe und im Umgang mit den Tieren.
Schmidt beeitet Eilverordnung vor
Zur Situation der Vogelgrippe erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Montag im Umfeld des EU-Agrarrats in Brüssel: „Wir nehmen die Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland sehr ernst. Inzwischen sind auch Geflügelbestände betroffen. Deswegen habe ich am Samstag den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen.“
Bund und Länder haben sich im Krisenstab auf ein einheitliches, risiko-orientiertes Vorgehen zum Schutz vor der Vogelgrippe geeinigt. Das bedeutet konkret:
- Die Aufstallung werden die Bundesländer in den Regionen anordnen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Virus-Eintrages hoch ist.
- Die Bund-Länder-Taskforce stimmt mit den Ländern ein einheitliches Maßnahmenbündel für die Risikogebiete ab. Anhand der regionalen Risikoprofile, wollen die Bundesländer dort die Aufstallung für gehaltenes Geflügel anordnen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden Virusvariante H5N8 hoch ist. Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben.
- Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben werden erhöht.
- Bund und Länder beobachten das Geschehen intensiv. Über das weitere Vorgehen wird im Zentralen Krisenstab beraten.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will noch in dieser Woche eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleinere Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Darin werden die notwendigen Maßnahmen risikobasiert an die Möglichkeiten der kleineren Haltungen angepasst. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel.
Beispiele für Biosicherheitsmaßnahmen sind:
- keine unbefugten Personen in den Stall lassen;
- der Tierhalter soll Schutzkleidung tragen (insbesondere Schuhe und Kittel), um nichts einzuschleppen;
- Möglichkeit zum Waschen und zur Desinfektion der Hände und der Stiefel
Hintergrund:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie aktuell auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de. Des Weiteren verweisen wir auf die Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts. Dort sind vor allem Informationen zu H5N8 aber auch aktuelle Risikoeinschätzungen, Umgang mit Tieren und Verbraucherempfehlungen enthalten (https://www.fli.de/de/home/ ).