Düngeverordnung

Bauernverband fordert differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete


Bauernpräsident zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Düngeverordnung

Zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Novelle der Düngeverordnung fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die Spirale der stetigen Verschärfung zu beenden: „Wir brauchen zügig Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gebietsabgrenzung und eine enge und differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete.“



Die vom DBV bereits seit Jahren geforderte verpflichtende enge Gebietsabgrenzung sei von der Bundesregierung im Verordnungsentwurf endlich verankert worden, nachdem dies auch von der EU-Kommission angemahnt wurde. „Bund und Länder sind gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Gebietsabgrenzung festzulegen. Es muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssten, weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Roten Gebiete aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. Das wäre der Supergau.“

Auf Ablehnung stoßen nach wie vor die in den sogenannten Roten Gebieten geplante Deckelung der Düngung bei 80 Prozent des Nährstoffbedarfs und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im Spätsommer. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz. Die Regelungen hätten jedoch enorme Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. „Im Bundesratsverfahren müssen zudem Erleichterungen in der Düngeverordnung für die Betriebe geschaffen werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften oder Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen mit der Wasserwirtschaft beteiligen“, betont Bauernpräsident Rukwied.



Autor: DBV


 

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