Arbeitsrechtliche Beratung für landwirtschaftliche Arbeitgeber

Die Beschäftigung von Mitarbeitenden in landwirtschaftlichen Betrieben bringt eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Pflichten mit sich. Ob Saisonarbeitskräfte, Festanstellung oder familienangehörige Mitarbeitende – jeder Beschäftigungsfall erfordert rechtssichere Regelungen. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) bietet seinen Mitgliedern fundierte und praxisnahe arbeitsrechtliche Beratung, speziell zugeschnitten auf die besonderen Bedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.

Unsere juristischen Fachleute unterstützen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beraten zu Arbeitszeiten, Urlaub, Entgelt und Kündigungsfristen und helfen bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Gerade im Umgang mit Saisonarbeitskräften – etwa im Wein- oder Obstbau – kommt es auf rechtssichere und zugleich praktikable Lösungen an. Wir zeigen, wie kurzfristige Beschäftigungen korrekt geregelt werden und welche Besonderheiten bei ausländischen Arbeitskräften zu beachten sind.

Auch bei Konflikten im Arbeitsverhältnis – etwa bei Abmahnungen, Kündigungen oder Meinungsverschiedenheiten – stehen wir unseren Mitgliedern mit rechtlichem Rat zur Seite. Wir helfen, Eskalationen zu vermeiden, vertreten Ihre Interessen in Widerspruchsverfahren und geben Sicherheit im Umgang mit Behörden wie dem Zoll oder der Rentenversicherung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit – etwa bei mitarbeitenden Familienangehörigen. Hier beraten wir auch im Zusammenspiel mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen und bieten rechtliche Unterstützung bei Betriebsprüfungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung zu Saisonbeschäftigung und Arbeitszeiten
  • Unterstützung bei Kündigung, Abmahnung und Streitfällen
  • Klärung von Statusfragen bei Familienarbeitsverhältnissen
  • Begleitung bei Prüfungen durch Behörden (z. B. Zoll, SVLFG)

Verlassen Sie sich auf die arbeitsrechtliche Kompetenz des LBV – für rechtssichere Beschäftigungsverhältnisse im landwirtschaftlichen Betrieb.