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„Wir haben nichts zu verbergen – aber etwas zu verteidigen“

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen politische Rückendeckung für ehrenamtlich Engagierte.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden: Die zuständigen Landwirtschaftsbehörden müssen Pflanzenschutz-Anwendungsdaten ehrenamtlicher Vertreter des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) herausgeben, die über das Internetportal „FragDenStaat“ abgefragt worden waren. Konkret ging es um Aufzeichnungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwei ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes. „Wir respektieren das Urteil“, erklärt LBV-Präsident Joachim Rukwied. „Aber wir halten es für inakzeptabel, wenn Informationsfreiheit gezielt dazu genutzt wird, einzelne Personen unter Druck zu setzen. Es ist besorgniserregend, wenn Ehrenamtliche ins Visier genommen werden und damit frontal angegriffen werden. So wird das Ehrenamt zerstört. Damit ist die Zukunft von ehrenamtlichen Engagement gefährdet.“ 

Gezielte Auswahl einzelner Ehrenamtlicher wirft Fragen auf

Auffällig war von Anfang an: Die Anfragen betrafen nicht etwa eine zufällige oder breite Gruppe von Landwirten, sondern insgesamt zwölf Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes. Der Landesbauernverband sieht darin eine gezielte Aktion gegen ehrenamtlich Engagierte, nicht etwa eine neutrale Informationsanfrage. „Wir haben nicht geklagt, um Informationen zu verbergen, sondern um unsere Ehrenamtlichen zu schützen“, betont Rukwied. „Unser Ehrenamt setzt sich mit viel persönlichem Einsatz für die Interessen der Bauernfamilien ein. Das verdient Respekt, nicht Misstrauen und schon gar nicht persönliche Angriffe!“ Der selbst betroffene Verbandspräsident Rukwied stellt klar: „Wir haben nichts zu verbergen, weder als Verband noch auf unseren Betrieben.“ Gleichzeitig warnt der Bauernpräsident vor einem gefährlichen Trend: „Transparenz darf nicht gegen Einzelpersonen verwendet werden. Komplexe Fachthemen – und hierzu gehört der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – müssen dringend in einem fachlichen Kontext eingeordnet werden. Wenn solche Informationen ohne Kontext im Internet veröffentlicht werden, führt das nicht zu besserem Verständnis. Das birgt die Gefahr von Vorverurteilungen.“

Konstruktionsfehler im Umweltverwaltungsgesetz

Der Verband fordert im Zuge des Prozesses eine politische Debatte über den Umgang mit dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG). „Wir brauchen dringend eine Diskussion darüber, wie Informationsrechte mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in Einklang gebracht werden können“, appelliert Rukwied. Ziel sei nicht die Abschaffung des UVwG, sondern eine differenzierte Ausgestaltung, die Missbrauch verhindert. Die bisherigen Regelungen sind dazu nicht ausreichend.

Pflanzenschutzmittel sichern Qualität und Versorgung mit heimischen Lebensmitteln

 „Pflanzenschutzmittel sind gerade angesichts des Klimawandels ein wichtiger Baustein für die sichere Versorgung mit heimischen Lebensmitteln und deren Qualitätssicherung“, erklärt Rukwied. Alle Pflanzenschutzmittelanwendungen werden dokumentiert und bei Kontrollen vorgelegt. „Wir stehen zu den hohen Standards in Deutschland. Im baden-württembergischen Biodiversitätsstärkungsgesetz sind Reduktionsziele für Pflanzenschutz fest verankert. Wir gehen hier voran,“ betont Rukwied.

Persönliche Angriffe auf das Ehrenamt

In den beiden ersten von insgesamt zwölf Fällen wurde nun das Urteil im Fall der Landwirte Hanns Roggenkamp und Ernst Buck gesprochen. Beide sind Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen. Für sie war der Prozess-Tag ein persönlicher Einschnitt. Seit vielen Jahren engagieren sie sich ehrenamtlich in verschiedenen Gremien des Bauernverbandes. „Diese Anfrage hat mich stark getroffen. Nicht, weil ich etwas zu verbergen hätte, sondern weil es hier ganz klar um meine Person ging“, sagt Roggenkamp. Mit der heutigen Offenheit hofft er, ein Signal zu setzen: „Vielleicht kann diese Erfahrung wenigstens dazu beitragen, dass wir ernsthaft darüber sprechen, wie viel Belastung für Ehrenamtliche noch vertretbar ist. Es ist ohnehin schon schwer, Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen, gerade junge Menschen. Wenn das Ehrenamt zur Angriffsfläche wird, machen wir es ihnen nur noch schwerer.“ LBV-Präsident Joachim Rukwied bekräftigt: „Die Herausforderungen unserer Zeit – Klimawandel, Ernährungssicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt – werden immer größer. Gerade deshalb brauchen wir Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich einzubringen. Die Politik muss jetzt handeln und das Umweltverwaltungsgesetz so nachbessern, dass diejenigen vor Missbrauch besser geschützt werden, die Verantwortung übernehmen.“ Zehn weitere Fälle stehen in dieser Angelegenheit noch aus. Der Bauernverband wird sich in den folgenden Fällen weiterhin dafür einsetzen, dass ein Urteil zugunsten der Bauernfamilien getroffen wird.

 

Hintergrundinformationen:

Der Fall in Kürze: Über die Plattform „FragDenStaat“ gingen im Jahr 2024 Anfragen bei mehreren Landratsämtern in Baden-Württemberg ein. Ziel war die Herausgabe von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten bestimmter Landwirtinnen und Landwirte, ausschließlich Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes. Der LBV wertete dies als gezielte Kampagne gegen den Verband und seine ehrenamtlich Engagierten und reichte Klage gegen die Offenlegung der Daten ein. Die Verfahren werden einzeln verhandelt. Das erste Urteil wurde im Fall Hanns Roggenkamp und Ernst Buck gefällt. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Sigmaringen im Tenor abgewiesen. Eine schriftliche Begründung und die anschließende Rechtsgültigkeit stehen noch aus. Weitere zehn Landwirte aus dem Vorstand des Bauernverbandes sind betroffen, darunter auch Präsident Joachim Rukwied. 

Das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG): Das Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG) regelt seit 2015 den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Es ersetzt das frühere Landesumweltinformationsgesetz und bündelt die Vorgaben für mehr Transparenz im Umweltrecht. Kern des Gesetzes ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Umweltinformationen bei Behörden (§ 24 UVwG), beispielsweise zu Emissionen, Gewässern oder Bodenbelastungen. 

Die EU-Pflanzenschutzverordnung: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelt die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Europa. In Artikel 67 Absatz 1 heißt es, dass Anwender – darunter Landwirte – den Einsatz dokumentieren müssen. Die Mitgliedsstaaten können diese Informationen öffentlich zugänglich machen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Die konkrete Umsetzung liegt im Ermessen der nationalen Behörden und Gerichte. In Deutschland erfolgt dies in Baden-Württemberg über das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), das den Zugang zu Umweltinformationen regelt. Hier wird das öffentliche Interesse an der Herausgabe von Pflanzenschutzdaten von Gerichten grundsätzlich bejaht, sofern keine besonderen Schutzinteressen entgegenstehen – etwa Betriebs- oder Persönlichkeitsrechte. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass die Frage, ob eine gezielte Anfrage gegen Einzelpersonen noch vom öffentlichen Interesse gedeckt ist, juristisch umstritten bleibt. Der LBV fordert deshalb eine klarere Ausgestaltung des UVwG zum Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Pflanzenschutzmitteleinsatz in Baden-Württemberg: Deutschland und Baden-Württemberg gehören zu den Ländern mit den höchsten Umwelt- und Qualitätsstandards im Pflanzenschutz. Landwirte sind verpflichtet, jede Anwendung exakt zu dokumentieren. Kontrollmechanismen durch Behörden sind etabliert. Im Juli 2020 trat das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Kraft, hier wurde unter anderem die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln fest verankert. Bis 2030 soll ein Reduktionsziel von 40-50% erreicht werden. Ein Abwärtstrend ist nach regelmäßiger Auswertung der Behörden bereits klar erkennbar. So geht man seit 2023 von einer Reduktion von 12% aus. Mehr Informationen hier.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 30.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.