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Wenn Freizeit auf Landwirtschaft trifft: Was jetzt auf Wiesen und Feldern gilt

Mit dem Beginn der Frühjahrsarbeiten steigt das Konfliktpotenzial auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Was viele nicht wissen: Für Äcker und Wiesen gelten klare Regeln.

Die Temperaturen steigen, die Natur erwacht und es zieht viele Menschen nach draußen: Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler, Hundehalter und Reiter genießen die ersten warmen Tage. Gleichzeitig beginnt für Landwirtinnen und Landwirte die arbeitsintensive Zeit auf Äckern und Wiesen. Wo Freizeit und Landwirtschaft aufeinandertreffen, kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Grundsätzlich darf die freie Landschaft zur Erholung betreten werden – jedoch nicht uneingeschränkt. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) informiert deshalb darüber, welche Regeln aktuell gelten und bittet um gegenseitige Rücksichtnahme.

Rücksicht auf landwirtschaftliche Arbeit

Landwirtschaftliche Flächen stehen während der Nutzzeit unter besonderem Schutz. Während dieser Zeit dürfen sie grundsätzlich nur auf Wegen betreten werden, unabhängig davon, ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht. Dies gilt auf Ackerflächen zwischen Saat und Ernte sowie auf Grünland während des Aufwuchses und der Beweidung, in der Regel von März bis Oktober. Diese Regelungen betreffen auch Personen, die mit Hunden unterwegs sind, und gelten ebenso im Obst-, Wein- und Gartenbau. Darüber hinaus regelt das Landeswaldgesetz, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, im Wald beispielsweise auf Wegen ab einer Breite von zwei Metern. Aktuell sind Landwirtinnen und Landwirte mit Bodenbearbeitung, Aussaat und Düngung beschäftigt, häufig mit großen, schwer manövrierbaren Maschinen. Der LBV bittet daher Spaziergänger und Radfahrer, möglichst auf den Wegen zu bleiben und bei Bedarf auf Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren zusätzlich die Durchfahrt. Bitte beachten Sie deshalb die Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“: Diese Wege dürfen laut Straßenverkehrsordnung nicht von privaten Fahrzeugen genutzt werden.

Müll vermeiden: Tiere schützen

Wiesen und Felder sind keine Müllhalden. Weggeworfene Flaschen, Scherben, Dosen oder auch liegen gelassenes Hundespielzeug können in das Futter von Nutztieren gelangen und lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Zudem drohen Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen. Der LBV bittet daher, Abfälle ausschließlich in öffentlichen Mülleimern oder zuhause zu entsorgen. Auch Hundekot gehört in entsprechende Behälter. Gelangt er ins Futter, kann er bei Rindern und Pferden Krankheiten auslösen und gesundheitsschädliche Keime übertragen. Freilaufende Hunde stellen zudem eine Gefahr für Weidetiere und Wild dar: Sie können Tiere in Panik versetzen oder Vögel aufschrecken. Hunde sollten deshalb stets angeleint und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen gelassen werden.

Im Gespräch bleiben

Viele Menschen stehen der landwirtschaftlichen Arbeit zunehmend kritisch gegenüber, insbesondere bei Themen wie Düngung und Pflanzenschutz. Der LBV empfiehlt, bei Fragen das direkte Gespräch mit Landwirtinnen und Landwirten zu suchen. Diese erklären gerne ihre Arbeit und die Hintergründe. Zusätzlich bietet der Landesbauernverband kostenlose Informationsbroschüren an, die typische Konfliktthemen aufgreifen, die Sichtweise der Landwirtschaft erläutern und Hinweise für ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur geben. Diese können auf der Website des LBV im Bereich „Shop“ kostenlos heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“: Der Landesbauernverband hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen.

Merkblatt für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer fünften Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. 

Hier » können Sie die Broschüren des Landesbauernverbandes kostenlos herunterladen.

Ergänzend zu den Flyern gibt es Feldrandschilder, die beim LBV oder den Kreisbauernverbänden bestellt werden können. (Preise inkl. MwSt, zzgl. Versandgebühren)

  • Das Feldrandschild „Für ein gutes Miteinander“ ist als PVC-Schild im A2-Format (42 x 59 cm) zum Preis von 7,50 €/Stück erhältlich.
  • Das Hinweisschild „Dankeschön für saubere Felder!“ ist im A1-Format (84 x 60 cm) in zwei Ausführungen vorrätig: Entweder aus stabilem PVC zum Preis von 15,00 €/Stück oder aus Aluminium-Dibond zum Preis von 35,00€/Stück.

Die Feldrandschilder können hier » online bestellt werden. Bitte loggen Sie im Falle einer Mitgliedschaft vorab ein.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 30.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.