Verbands- und AgrarpolitikPflanzenbau & Umwelt

Starkes Signal für Schutz des Ehrenamts und verantwortungsvolle Transparenz

Im Verfahren um die Herausgabe von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten wurde nun zugunsten eines betroffenen Landwirts entschieden. Der LBV begrüßt das Urteil.

 

Im Verfahren um die Herausgabe von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen nun zugunsten eines betroffenen Landwirts entschieden. Nachdem eine erste Klage im Mai noch erfolglos geblieben war, stärkt das Gericht nun die Rechte ehrenamtlich engagierter Landwirtinnen und Landwirte. Hintergrund waren Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“, die sich gezielt auf ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes richteten. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) begrüßt das Urteil ausdrücklich. Es setzt ein sehr wichtiges Signal: Transparenz darf nicht zulasten einzelner Menschen gehen.

„Wir stehen für Dialog, Transparenz und eine sachliche Auseinandersetzung und sehen uns durch das Urteil in dieser Haltung bestätigt“, erklärt LBV-Präsident Joachim Rukwied. „Uns ging es nie darum, Informationen zurückzuhalten. Aber Transparenz braucht einen verantwortungsvollen Umgang und eine fachliche Einordnung.“ Der Verband betont, dass es im Verfahren nie um Intransparenz ging, sondern um den Schutz ehrenamtlich engagierter Landwirtinnen und Landwirte. Auffällig sei gewesen, dass gezielt Vorstandsmitglieder betroffen waren – ein Umstand, der grundlegende Fragen zum Umgang mit Auskunftsrechten aufwirft.

Politische Konsequenzen notwendig

Aus Sicht des LBV zeigen die bisherigen Urteile, dass das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) weiterentwickelt werden muss. Zwar ermöglicht es umfassende Transparenz, berücksichtigt aber den Schutz der betroffenen Personen bislang nicht ausreichend. „Die bisherigen Urteile zeigen, dass Transparenz und der Schutz der Menschen dahinter stärker zusammen gedacht werden müssen“, so Rukwied. „Wenn personenbezogene Informationen ohne ausreichenden Kontext veröffentlicht werden, geraten Landwirtinnen und Landwirte schnell unter Druck. Hier besteht politischer Handlungsbedarf.“

Der Verband fordert deshalb:

  • eine bessere Balance zwischen Datenschutz und Auskunftspflichten,
  • klare Leitplanken gegen missbräuchliche oder selektive Anfragen,
  • sowie einen stärkeren Schutz ehrenamtlich Engagierter.

Appell an die Landespolitik

Mit Blick auf die neue Landesregierung in Baden-Württemberg fordert der Verband konkrete Schritte: „Diese Urteile formulieren einen klaren Auftrag an die Politik“, so Rukwied. „Die neue Landesregierung muss jetzt handeln und das Umweltverwaltungsgesetz so weiterentwickeln, dass Transparenz, Datenschutz und der Schutz von Auskunftspflichtigen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.“

Hintergrundinformationen:

Der Fall in Kürze: Über die Plattform „FragDenStaat“ gingen im Jahr 2024 Anfragen bei mehreren Landratsämtern in Baden-Württemberg ein. Ziel war die Herausgabe von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten bestimmter Landwirtinnen und Landwirte, ausschließlich Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes. Der LBV wertete dies als gezielte Kampagne gegen den Verband und seine ehrenamtlich Engagierten und reichte Klage gegen die Offenlegung der Daten ein. Die Verfahren werden einzeln verhandelt. Im ersten Urteil wurde die Klage vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen. Der zweiten Klage wurde nun stattgegeben. Weitere zehn Landwirte aus dem Vorstand des Bauernverbandes sind betroffen.

Das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG): Das Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG) regelt seit 2015 den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Es ersetzt das frühere Landesumweltinformationsgesetz und bündelt die Vorgaben für mehr Transparenz im Umweltrecht. Kern des Gesetzes ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Umweltinformationen bei Behörden (§ 24 UVwG), beispielsweise zu Emissionen, Gewässern oder Bodenbelastungen. 

Die EU-Pflanzenschutzverordnung: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelt die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Europa. In Artikel 67 Absatz 1 heißt es, dass Anwender – darunter Landwirte – den Einsatz dokumentieren müssen. Die Mitgliedsstaaten können diese Informationen öffentlich zugänglich machen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Die konkrete Umsetzung liegt im Ermessen der nationalen Behörden und Gerichte. In Deutschland erfolgt dies in Baden-Württemberg über das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), das den Zugang zu Umweltinformationen regelt. Hier wird das öffentliche Interesse an der Herausgabe von Pflanzenschutzdaten von Gerichten grundsätzlich bejaht, sofern keine besonderen Schutzinteressen entgegenstehen – etwa Betriebs- oder Persönlichkeitsrechte. Die aktuellen Fälle zeigen jedoch, dass die Frage, ob eine gezielte Anfrage gegen Einzelpersonen noch vom öffentlichen Interesse gedeckt sind, juristisch umstritten bleiben. Der LBV fordert deshalb eine klarere Ausgestaltung des UVwG zum stärkeren Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 30.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.