Erfolge und Positionen des Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) setzt sich tagtäglich für die Interessen der Landwirtschaft in Baden-Württemberg ein – mit Wirkung. In dieser Rubrik zeigen wir, was wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Partnern erreicht haben: politische Verbesserungen, praxisnahe Lösungen und sichtbare Fortschritte für unsere Betriebe. Unsere Erfolge sind das Ergebnis aus Fachwissen, Engagement und dem starken Rückhalt aus der Basis – für eine Landwirtschaft mit Zukunft.

Das haben wir gemeinsam erreicht

Die Arbeit der Bauernverbände trägt Früchte. Wir ziehen eine Erfolgsbilanz. (Stand: November 2025)

  • Starkes Medienecho rund um die Bauernproteste: Die Landwirtschaft ist im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Umfragen belegen, dass rund 80% der Bevölkerung die Bauernproteste unterstützten
  • Kfz-Steuer in Höhe von ca. 500 Mio. € verhindert
  • Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Rückvergütung zum 01.01.2026
  • Aus der Stoffstrombilanzverordnung
  • Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes durch das Europäische Parlament
  • Pflanzenschutzverbotspaket der EU (SUR) verhindert – in Baden-Württemberg wären über 40 % der landwirtschaftlichen Anbaufläche betroffen gewesen
  • Deutliche Überarbeitung des europäischen Naturwiederherstellungsgesetzes (NRL) im Sinne der Landwirtschaft
  • Verschärfung des Bundeswaldgesetzes verhindert
  • Wiederzulassung von Glyphosat
  • de-minimis-Obergrenze angehoben über einen Zeitraum von 3 Jahren von 20.000 € auf 50.000 €
  • Verschiebung der geplanten EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
  • Vereinfachungen bei der Fruchtwechsel-Verpflichtung (GLÖZ 7)
  • Pflichtstilllegung (GLÖZ 8) entfällt ab 2025
  • GLÖZ 6 und 7: Stärkere Berücksichtigung von Witterungsextremen, Verzicht auf starre Datumsvorgaben seit 2025
  • Honorierung von einzelnen Öko-Regelungen verbessert
  • Mehr Flexibilität bei der Anlage von Blüh- und Altgrasstreifen
  • Keine Kontrollen von GLÖZ-Auflagen bei Betrieben unter 10 ha
  • Erleichterungen bei den Erosionsschutzauflagen (GLÖZ 5) auf Landesebene
  • Wegfall von statistischen Berichtspflichten für die Bodennutzungshaupterhebung ab 2025
  • Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h abgewendet
  • Streichung der unentgeltlichen Duldungspflicht für die Erschließung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen auf privaten Grundstücken (Solaranlagen)
  • Höhere Entschädigungen und positive Kompensationsvorgaben im Netzausbau
  • Biomasse und Bioenergie werden im Gebäudeenergiegesetz als mögliche Option anerkannt
  • Abschöpfung Übergewinnsteuer bei Biogasanlagen deutlich angehoben, dadurch Betroffenheit von Biogasanlagen massiv reduziert
  • Bodennahe Ausbringung von Rindergülle durch Breitverteiler bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Gebotswerte für Bioenergie wurden erhöht und an die gestiegenen Kosten und die Inflation angepasst
  • Für die Umsetzung des Strategiedialog Landwirtschaft in Baden-Württemberg wurden vom Land 143 Mio. € zusätzliche Mittel bereitgestellt
  • Erfolgreiche Verhandlungen beim Strategiedialog: u.a. verstärkte Vermarktung regionaler Produkte, mehr Planungssicherheit für Erzeuger, stärkere Honorierung und höhere Flexibilität bei Umweltleistungen
  • Hochwasserhilfen für besonders betroffene Betriebe, die Schäden durch Hochwasser ab dem 30.05.2024 erlitten haben
  • Frostbeihilfe in Höhe von knapp 47 Mio. € für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe für Frostschäden des Jahres 2024 ermöglicht
  • Förderung von abgegrenzten anerkannten Weinbausteillagen mit 1.000 € je ha
  • FAKT-Verbesserungen: Ab 2026 Förderung kleinerer Strukturen
  • Für Betriebe unter 25 ha: Anhebung der Umsatzgrenze und Gewinngrenze für die Befreiung aus der Buchführungspflicht
  • Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel im Bezug auf die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade
  • Zusätzliche Bezuschussung von Impfkosten bei Blauzungenkrankheit
  • Verschärfung des Tierschutzgesetzes verhindert
  • Übernahme der TSK-Beiträge für Ferkelerzeuger (2023)
  • Die Fortführung der einkommenssteuerlichen Tarifglättung ist beschlossen
  • Tierwohlvorrang im Baurecht verankert
  • Die Rinderhaltung bleibt aus den europäischen Vorgaben zum Immissionsschutz (IED) ausgenommen, keine zusätzlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erforderlich
  • Verlust einer Ohrmarke führt nicht mehr zur Kürzung der Prämien
  • Agri-PV bekommt Zuschuss im EEG bis 2028 und die Flächen bleiben im landwirtschaftlichen Grundvermögen
  • Krähenschäden: Ausstellung von Allgemeinverfügungen zur vereinfachten Vergrämung ermöglicht, zentrales Meldeportal zur Erfassung von Wildtierschäden in landw. Kulturen geschaffen
  • FAKT-Antrag wieder im Rahmen vom Gemeinsamen Antrag (keine separate Antragsstellung mehr)
  • FAKT-Verpflichtungszeitraum von 5 auf 3 Jahre gesenkt
  • Rückerstattung der Stromsteuer in Höhe von 2ct/KWh ab 12.500 KWh Stromverbrauch im Jahr
  • Mehrgefahrenversicherung (bisher Wein- und Obstbau) um Hopfen und Hagel-Risiko erweitert

(Stand: November 2025)

Nachfolgend finden Sie den LBV-Erfolgskatalog (Stand: November 2025) als pdf in voller Länge sowie als übersichtliche Grafik (Stand: November 2025) zum kostenlosen Download.

LBV-Erfolgskatalog als pdf

LBV-Erfolgskatalog als Übersichtsgrafik