Isofluran-Narkosegerät

Weitere Anträge auf Förderung möglich


Bundesministerin Klöckner ermöglicht Ferkelerzeugern erneute Teilnahme – vom 31. August bis 14. September 2020 

Ab 1. Januar 2021 dürfen Ferkel nicht mehr betäubungslos kastriert werden, eine wirksame Schmerzausschaltung muss gewährleistet sein. Es gibt drei Verfahren, die die bisherige Kastration ohne Betäubung ersetzen werden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Um das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres zu sichern, hat die Bundesministerin eine Verordnung erlassen, die es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen ermöglicht, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen.



Voraussetzung ist unter anderem, dass die notwendige Sachkunde theoretisch und praktisch in einer Schulung erlangt und nachgewiesen wurde. Mindestalter, räumliche Ausstattung und andere Kriterien müssen zudem erfüllt sein. Die Landwirte erhalten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Anschaffung von Narkosegeräten (Isoflurannarkose) Unterstützung:

Für 2020 stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt. 

Bis zum 1. Juli 2020 hatten gut 3.500 Sauenhalter die Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Das entspricht knapp der Hälfte aller Sauenhalter. Die Bundesministerin möchte nun noch weiteren Ferkelerzeugern die Möglichkeit geben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen: Vom 31. August bis 14. September 2020 können die Betriebe nochmals Anträge zur Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes stellen. 

DLG zertifiziert sechs Isofluran-Narkosegeräte

Die DLG-Merkblätter:



Autor: Amstutz, LBV / BMEL


 

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