Mindestlohn
Einigung auf tariflichen Mindestlohn
Ab 2015 gilt ein tariflicher Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten
Für die rund 750 000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau gibt es erstmals einen tariflichen Mindestlohn. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigte sich vergangenen Woche (3. Juli 2014) mit den Vertretern des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA).
Nach zwei intensiven Verhandlungsrunden konnten wir nunmehr einen für beide Seiten vertretbaren Kompromiss erzielen“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. „Damit ist es uns gelungen, die Branchen ein gutes Stück zukunftsfester aufzustellen.“
Ziel der Tarifverhandlungen war es, die Übergangsfrist des gestern verabschiedeten Mindestlohngesetzes zu nutzen und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen. Nach der nunmehr getroffenen Vereinbarung startet der tarifliche Mindestlohn zeitgleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 und steigt in vier Stufen bis Ende 2017.
Direkt betroffen seien laut GLFA fast nur die etwa 320.000 Saisonarbeiter. Die festen Beschäftigten lägen ohnehin meist über der Mindestlohngrenze.
Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 24. Juli 2014. Im Einzelnen sind die Stufen wie folgt geregelt:
Autor: IG BAU/Amstutz