Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ)
Antragstellung ab 11. Januar 2021
- Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Förderfähig sind:
- Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung
- sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß einer auf der Internetseite der Rentenbank veröffentlichten Positivliste.
Diese Liste wird regelmäßig erweitert. Sollte das geplante Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, werden die potenziellen Antragsteller gebeten, sich an den Hersteller zu wenden. Dieser kann die Aufnahme in die Positivliste dann beim BMEL beantragen.
Die Zuschusshöhe liegt für landwirtschaftliche Betriebe bei maximal 40 Prozent. Für Lohnunternehmen bis 10 Beschäftigte und Maschinenringe beträgt der Fördersatz 20 Prozent, für Lohnunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten 10 Prozent.
- Das maximal förderfähige Investitionsvolumen liegt bei zwei Millionen Euro,
- das Mindestinvestitionsvolumen bei 10.000 Euro.
- Der Darlehensanteil beträgt mindestens 60 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.
Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Vorhaben rechtzeitig vor Antragstellung mit der Hausbank besprochen wird.
Antragsstart
Die Antragstellung startet am 11. Januar 2021 und erfolgt online. Ab diesem Zeitpunkt ist auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Nummer einer Beratungs-Hotline eingestellt. Ferner sind dort die aktuell verfügbaren Informationen zum Programm veröffentlicht. Diese werden bis zum Beginn der Antragstellung regelmäßig aktualisiert und erweitert. In 7 Schritten wird erläutert wie die Antragstellung abläuft.
Zusschussantrag
Wenn der Zuschuss-Antrag online erfolgreich erstellt wurde, muss dieser ausgedruckt und unterschrieben an die jeweilige Hausbank übermittelt werden. Diese leitet den Zuschuss-Antrag zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen für das IuZ Landwirtschaft an die Rentenbank weiter. Damit gilt der Zuschuss-Antrag als eingereicht.
Nachdem das Vorhaben von der Rentenbank geprüft wurde, erhält der Antragsteller von dort per Post einen Zuwendungsbescheid. Die Hausbank erhält danach die Refinanzierungszusage.
- Ganz wichtig ist, dass mit dem geplanten Vorhaben erst begonnen werden darf, nachdem der Antragsteller seinen Zuwendungsbescheid erhalten hat.
Im Anschluss benötigt die Rentenbank die Verwendungsnachweise (z.B. Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos der Baumaßnahmen etc.), die im Förderportal hochgeladen werden können. Nach dem Start des Programms findet sich dafür ein eigener Link auf der entsprechenden Internetseite der Rentenbank.
Diese prüft die Verwendungsnachweise und zahlt den Zuschuss dann auf das von Antragsteller im Zuschuss-Antrag angegebene Konto aus.
Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.
- Weitere Informationen unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/index.html
- Aktuell ist die IuZ-Richtlinie unter: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung;wwwsid=92D2AB031E9DFD1B6E37EC5BDEE6A5E5.web09-pub?1 eingestellt.
Sie soll jedoch - ebenso wie die Positivliste - auch auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingestellt werden. In der Anlage zur IuZ-Richtlinie sind die förderfähigen Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft sowie die baulichen Anlagen vom Grundsatz her aufgezählt.
Da das Programm von der EU-Kommission genehmigt wurde, spielen de-minimis-Grenzen keine Rolle.
Autor: Wenk, LBV