Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet

Stalleinbruch bleibt Hausfriedensbruch


Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat nun entschieden: Das Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall bei Schwäbisch Hall ist Hausfriedensbruch und strafbar.


„Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen“, bewertet der Präsident des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, die OLG-Entscheidung, die sich in letzter Instanz mit dem nächtlichen
Eindringen von Tierrechtlern in eine baden-württembergische Putenhaltung vom Mai 2015 befasst.

OLG weist Revision des Tierrechtsaktivisten zurück

Die Zurückweisung der Revision durch das Gericht lässt die Verurteilung der Tierrechtler wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 Strafgesetzbuch rechtswirksam werden. Diese Entscheidung habe wichtige Signalwirkung und stärke die Position aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland, so Ripke.

Die in einem radikalen Tierrechtsverein in Tübingen aktiven Täter hatten sich zusammengetan, um in mehrere Ställe mit Putenhaltung bei Schwäbisch Hall einzudringen und Videoaufnahmen für eine Kampagne und zur Weitergabe an Journalisten zu beschaffen.

Bereits im ersten Stall konnten sie von dem Landwirt gestellt und der Polizei übergeben werden. Der betroffene Putenhalter, Mitglied im Verband, stellte Strafanzeige und wurde während des Strafverfahrens als Nebenkläger von Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen vertreten.

Verurteilung nun rechtskräftig

Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanzauch vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verurteilt worden waren, verfolgte einer der Täter das Verfahren auf dem Revisionsweg weiter – im Ergebnis ohne Erfolg: In seinem Beschluss vom 4. September 2018 (Aktenzeichen: 2 Rv 25Ss 145/18) hat das OLG die Revision des Tierrechtlers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs verworfen.

Damit ist die Verurteilung beider Tierrechtler nunmehr rechtskräftig. Das OLG Stuttgart hat betont, dass die Verurteilung des Täters durch das Landgericht Heilbronn keinen Rechtsfehler ergeben hat. Eine klare Absage hat das Gericht damit jetzt auch höchstrichterlich den Versuchen der Täter erteilt, ihr Eindringen in den Stall mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.



Autor: Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft



 

Sie wollen stets auf dem Laufenden bleiben?
Melden Sie sich jetzt für den BWagrar-Newsletter an und bleiben Sie infomiert.

zur Newsletteranmeldung

Aktuelles

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Digitale LBV-Fachtagung
Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker
Am 1. Juli 2025 veranstaltet der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier erfahren Sie mehr zur...

Jetzt profitieren
Stromsteuerentlastung: Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Landwirte profitieren von höherer Rückerstattung – Unterstützung durch den Landesbauernverband

Schweinehaltung
Klima-Schnellcheck für Schweinehalter gestartet
Wo steht mein Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit? Wie könnte ich besser werden? Diese Fragen können sich Schweinehalter in Süddeutschland ab sofort einfach und schnell beantworten lassen mit dem...

Tag der Milch
Regionaler Rohstoff mit Zukunft
Zum Tag der Milch bezieht der LBV Stellung zur öffentlichen Debatte "Die Kuh - Klimakiller oder Klimaschützer?".

#ZukunftsBauer-Tag in Stuttgart
Smart, nachhaltig, verantwortungsbewusst: #ZukunftsBauer zeigen, wie moderne Landwirtschaft funktioniert
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg zeigte gemeinsam mit MLR und MBW, wie die Landwirtschaft von heute die Zukunft gestaltet.

Aktionstag
#ZukunftsBauer-Tag am 24. Mai in Stuttgart
Am Samstag, den 24. Mai, wird der Stuttgarter Marktplatz zur Bühne für die Landwirtschaft von morgen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

MLR: Fristverlängerung für Ökobetriebe mit Weidepflicht
Ausstieg aus FAKT-II-D2-Ökoförderung bis 30. September möglich

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Digitale LBV-Fachtagung
Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker
Am 1. Juli 2025 veranstaltet der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier erfahren Sie mehr zur...

Jetzt profitieren
Stromsteuerentlastung: Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Landwirte profitieren von höherer Rückerstattung – Unterstützung durch den Landesbauernverband

Schweinehaltung
Klima-Schnellcheck für Schweinehalter gestartet
Wo steht mein Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit? Wie könnte ich besser werden? Diese Fragen können sich Schweinehalter in Süddeutschland ab sofort einfach und schnell beantworten lassen mit dem...

Tag der Milch
Regionaler Rohstoff mit Zukunft
Zum Tag der Milch bezieht der LBV Stellung zur öffentlichen Debatte "Die Kuh - Klimakiller oder Klimaschützer?".

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen




Seite drucken