Informationsveranstaltungen

Gilt ab Juli 2019 ein Kupierverbot?


LBV-Informationsveranstaltungen zum Kupierverzicht

Ab Juli 2019 gilt auch in Baden-Württemberg der „Nationale Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen“. Damit werden die Anforderungen des
EU-Rechts, wonach Schwanzkupieren nur im Einzelfall zulässig ist, umgesetzt. Der Tierhalter muss, wenn er Schweine kupiert oder kupierte Schweine einstallt, darlegen können, dass der Eingriff trotz Gegenmaßnahmen unerlässlich ist.
 



Was sieht der Aktionsplan zum Kupierverzicht vor und wie kann der Tierhalter die neuen Anforderungen erfüllen?

Bei der LBV-Veranstaltung für Schweinehalter informieren das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und die LSZ Boxberg über die Umsetzung des Aktionsplans in Baden-Württemberg.

Gilt ab Juli 2019 ein Kupierverbot? Der „Nationale Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren bei Schweinen“: Möglichkeiten und Vorgaben für Tierhalter.

Termin 1: 17. Mai 2019
Ort: Hotel und Rasthaus Seligweiler Seligweiler 1, 89081 Ulm-Seligweiler

Termin 2: 24. Mai 2019
Ort: Aula der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft, Schlossstr. 1, 74635 Kupferzell

Veranstaltungsbeginn jeweils: 13:30 Uhr

Programm:

  • Begrüßung und Einführung (LBV)
  • Warum brauchen wir einen nationalen Aktionsplan zum Kupierverzicht? (Dr. Thomas Pyczak, MLR)
  • Wie setze ich den Aktionsplan in meinem Betrieb um? (Andrea Scholz, LSZ Boxberg)

 



Autor: LBV


 

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