Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Bauernverband fordert einfache, praxistaugliche Agrarpolitik
Stuttgart, 13. November 2018
GAP-Anhörung von Bündnis 90/Die Grünen am 13. November 2018 im Landtag in Stuttgart
"Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Was bedeutet das für Baden-Württemberg?"
Horst Wenk, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), bezog bei der GAP-Anhörung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 13. November 2018 im Landtag in Stuttgart Position für die Bauernvebände in Baden-Württemberg.
EU-Haushaltskommissar Günther H. Oettinger hatte am 2. Mai 2018 seine Haushaltspläne für die Periode 2021-2027 und die EU-Kommission am 1. Juni 2018 ihre Vorschläge zur Fortführung der GAP präsentiert.
Möglichst wenig negative Auswirkungen auf die baden-württembergische Landwirtschaft
Doch nach wie vor gelte, betont Wenk: "Entschieden ist noch gar nichts. Bislang ist nur eine Richtung vorgegeben." Für den Berufsstand komme es darauf an, dass die Umsetzung der GAP möglichst wenig negative Auswirkungen auf die baden-württembergische Landwirtschaft hat.
Der Berufsstand stelle die mit der GAP von der Kommission verfolgten Ziele wie die Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel, angemessene Einkommensstützung, mehr Investitionen, Innovationen und Forschung in und für die Landwirtschaft, Vereinfachung der Antrags- und Kontrollverfahren, stärkerer Klimaschutz, stärkere Berücksichtigung veränderter Verbraucheranforderungen an die Erzeugung von Lebensmitteln und Tierwohl etc. grundsätzlich nicht in Frage.
Akzeptanz der Gesellschaft notwendig
Es sei aber unbestritten, "dass wir in Deutschland bereits sehr hohe Produktionsstandards haben. Dennoch ist uns bewusst, dass wir die Bereiche, wo die Gesellschaft Probleme sieht, noch offensiver angehen müssen, denn letztendlich brauchen wir die Akzeptanz der Gesellschaft für unser Wirtschaften."
Für den Berufsstand gibt es laut dem stv. Hauptgeschäftsführer des LBV drei Punkte, an denen der Verband die Umsetzung der zukünftigen GAP misst.
Drei Punkte als Messlatte der zukünftigen GAP
Im Vergleich zur aktuell laufenden GAP wolle der Berufsstand, der die Interessen der aktiven Landwirte vertritt,
- keine Maßnahmen, welche sich negativ auf die Einkommen der Landwirte auswirken,
- keine Maßnahmen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte noch weiter einschränken und
- eine GAP, die sich mit weniger und nicht mit mehr Bürokratie umsetzen lässt.
Je nachdem, wie sich die Umsetzung der GAP diesbezüglich gestaltet, beantworte der Bauernverband die Frage, was die GAP nach 2020 für die heimische Landwirtschaft bedeutet.
Betriebe brauchen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Aber eines muss laut Wenk klar sein: "Eine nachhaltige Produktion, mit noch höherem Tierwohl, mit noch höheren Umwelt- und Naturschutzstandards, lässt sich eben auch nur mit Betrieben verwirklichen, die eine entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben."
Forderungen des Berufsstandes
Welches sind nun neben den genannten grundsätzlichen Forderungen die entscheidenden Punkte aus Sicht der Bauernverbände? Der LBV-Vertreter bezieht Position.
- Sicherung des Haushaltsvolumens für die Gemeinsame Agrarpolitik zur Erfüllung der von der Landwirtschaft geforderten Aufgaben.
-> Wenn die Kommission umfangreichere Ziele z. B. im Klimaschutz und zusätzliche Leistungen für die Gesellschaft anstrebe, so könne dies nicht mit einem geringeren Budget erreicht werden.
-> Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung stehe Schwarz auf Weiß: „Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen auf EU-Ebene an.“ Dies fordern auch zahlreiche andere EU-Länder wie Frankreich.
- Sicherung der 1. Säule als wichtigstes Instrument zur Einkommensstabilisierung
-> Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen sei selbstverständlich. "Sind Aufrechterhaltung der heimischen Nahrungsmittelproduktion, flächendeckende Landwirtschaft, Landschaftspflege, Erhaltung ländlicher Räume, Einhaltung hoher Standards im Natur-, Umwelt- und Tierschutzbereich, Cross-Compliance und Greening keine öffentlichen Leistungen?", fragt Wenk.
-> Eine deutliche Ausweitung der Auflagen, die sogenannte erweiterte Konditionalität, bei gleichzeitiger Kürzung der Mittel hält der stv. LBV-Hauptgeschäftsführer für falsch. "Ebenso wollen wir kein obligatorisches Eco-Scheme in der 1. Säule, da dies gerade Länder wie Baden-Württemberg, die bereits sehr viele Agrarumweltmaßnahmen (AUM) in der 2. Säule praktizieren, schaden würde", erklärt er. "Wir sind der Meinung, dass man es den Mitgliedstaaten überlassen soll, in welcher Säule sie Leistungen für Natur- und Umwelt- und Klimaschutz erbringen. Entscheidend ist nicht die Säule, sondern vielmehr die Gesamtleistungen für Natur- und Umwelt in beiden Säulen. Wir halten es für sehr wichtig, dass die Ausgestaltung der 2. Säule in der Hand der Bundesländer bleibt. Denn gerade in Baden-Württemberg sind wir traditionell sehr breit aufgestellt, was die Umsetzung freiwilliger Umwelt-und Klimaschutzmaßnahmen betrifft."
-> Aus Sicht der Einkommensstabilisierung sei für den Bauernverband die Fortführung einer einheitlichen Flächenprämie essentiell. Zur Stärkung der kleineren und mittleren Betriebe hält der Verband einen Zuschlag für die ersten Hektare bis mindestens zum nationalen Durchschnitt für "das Instrument der ersten Wahl."
- Weiterentwicklung und Vereinfachung der GAP im Sinne von „einfacher, ergebnisorientierter, praxistauglicher“
-> Grundsätzlich ,müsse es bei Dauergrünland eine Alternative zum Fünf-Jahreszeitraum geben, damit Landwirte sich nicht gezwungen sehen, Flächen allein wegen des Ablaufs dieser Frist zu bearbeiten, fordert Wenk.
-> Nach der jetzigen Formulierung der Kommission wären die meisten Nebenerwerbslandwirte von den Direktzahlungen ausgeschlossen. Gerade habe man das Bürokratiemonster „aktiver“ Landwirt abgeschafft und wolle jetzt das unter Umständen noch größere Bürokratiemonster des „echten Landwirtes“ einführen. Es reiche das Kriterium, ob eine aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche erfolge oder nicht, erläutert Wenk.
-> Gezieltere Förderung der Tierhaltung einschließlich der Förderung von Innovation und Investition in moderne Haltungsverfahren über Maßnahmen der 2. Säule.
-> Bei den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sei zwingend eine einkommenswirksame Anreizkomponente vorzusehen.
- Entbürokratisierung
Dazu spricht der Vertreter der Bauernverfbände im Land folgende Punkte an:
-> Überprüfung und Veränderung der Toleranzgrenzen für die Flächenerfassung. Es müsse Schluss damit sein, dass Bescheide wegen ein paar m² nachträglich geändert würden.
-> Ohrmarkenprüfung im Fachrecht.
Leistungen sind zu honorieren
Wenk bringt es auf den Punkt: "Die heimische Landwirtschaft kann jede von der Gesellschaft gewünschte Leistung erbringen. Nur müssen diese Leistungen dann auch erstens nachgefragt und zweitens entsprechend bezahlt werden. Wenn wir darin übereinstimmen, dann haben wir mit der Umsetzung der GAP keine Probleme."
Autor: hk