Bauernverband: Zugesagte Planungssicherheit bis 2013 darf nicht gebrochen werden

Rukwied zum agrarpolitischen "Gesundheits-Check" der EU-Kommission: Keine weiteren Umschichtungen aus der Ersten in die Zweite Säule – Vereinfachungen und Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zu begrüßen, aber keine neue EU-Agrarreform

Der Landesbauernverband (LBV) unterstützt den von Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel vorgelegten Â"Gesundheits-CheckÂ" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU insoweit, als Vereinfachungen bei den zahlreichen bürokratischen Regelungen und der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen angekündigt werden. Grundsätzliche Richtungsänderungen in der bis 2013 festgezurrten Agrarpolitik lehnt der LBV – ebenso wie der Deutsche Bauernverband (DBV) – strikt ab.

Â"Wir brauchen jetzt keine neue EU-Agrarreform, sondern für unsere landwirtschaftlichen Betriebe die von der Politik bis 2013 zugesagte Planungssicherheit!Â", betont Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Delegiertenversammlung des Kreisbauernverbandes Schwäbisch Gmünd am 3. Dezember 2007 in Iggingen (Ostalb-Kreis). Â"Die Politik verlangt von uns praktizierenden Landwirten, dass wir uns auf die verstärkt durch offene Grenzen und Freihandel gekennzeichneten neuen Marktverhältnisse einstellen. Das wollen und müssen wir tun, um die Existenz unserer landwirtschaftlichen Unternehmen langfristig zu sichern. Doch ebenso entschieden verlangen wir von der Politik, dass sie die uns gemachten Zusagen einhält. Wir fordern, dass 1. die Ausgleichszahlungen in den einzelnen Säulen mindestens bis 2013 in ihrer Höhe Bestand haben; 2. die Modulation nicht weiter erhöht wird, also keine zusätzlichen Umschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule der EU-Agrarpolitik erfolgen. Und 3. schließlich muss mit dem Abbau der uns immer noch massiv belastenden Bürokratie endlich ernst gemacht werden!Â" So kommentiert Rukwied die Vorschläge der EU-Kommission zum Â"Gesundheits-CheckÂ".

Besonders eine Erhöhung der Modulation würde die aktiven Landwirte belasten. Außerdem würde sie weder die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen fördern, noch eine zukunftsorientierte Entwicklung im ländlichen Raum ermöglichen, unterstreicht Rukwied.

Der LBV begrüßt den Vorschlag, die Flächenstilllegung ganz abzuschaffen. Im Sinne des Bürokratieabbaus schlägt der LBV vor, die Energiepflanzenprämie für nachwachsende Rohstoffe in die entkoppelten Betriebsprämien einzubeziehen. Zudem sei es dringend nötig, so Rukwied, Â"mit konkreten Maßnahmen den hohen bürokratischen Aufwand bei den Cross-Compliance-Regelungen zu senkenÂ".

Die Ankündigung Fischer Boels, die EU-Milchmengenregelung zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen, ist für den LBV ein weiteres deutliches Signal an die Milcherzeuger, sich auf die neuen Marktverhältnisse bereits jetzt einzustellen. Der LBV lehnt entschieden die von der Kommission befürworteten Â"schrittweisen QuotenaufstockungenÂ" bis 2015 ab. Über andere Instrumente wie die Senkung der Superabgabe müsse man nachdenken. Diese hingen auch von der weiteren Marktentwicklung ab. Â"Jetzt gilt es, das höhere Milcherzeugerpreisniveau zu stabilisierenÂ", erklärt Rukwied.

Hintergrundinformationen

Gesundheits-Check: EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel hat am 20. November 2007 ihre Vorschläge zur Überprüfung der EU-Agrarpolitik, den so genannten Â"Gesundheits-CheckÂ", präsentiert. Wesentliche Vorschläge sind die weitere Ausdünnung der Marktstützungsmaßnahmen, eine Erhöhung der Modulation und die Kürzung der Direktzahlungen für Großbetriebe.

Die Modulation, also die Umschichtung von Finanzmitteln aus der Ersten (Ausgleichszahlungen an Landwirte) in die Zweite Säule (Förderung von Maßnahmen im ländlichen Raum), soll von derzeit fünf auf insgesamt 13 Prozent 2013 angehoben werden. Das würde die finanzielle Unterstützung der Landwirte schmälern, weil die Maßnahmen in der Zweiten Säule im Wesentlichen eine Kostenerstattung für Auflagen darstellen und zudem nicht nur der Landwirtschaft zugute kommen.

Cross-Compliance-Regelungen: Die Ausgleichszahlungen an die Landwirte für den weiteren Abbau der in- und externen Marktstützungsmaßnahmen der EU sind an die Einhaltung genau vorgeschriebener EU-Standards für die Produktion gebunden. Werden diese sogenannten Â"ÜberkreuzverpflichtungenÂ" nicht eingehalten, drohen den Landwirten erhebliche Abschläge bei den Ausgleichszahlungen.

Aktuelle Fotos von Präsident Joachim Rukwied können Sie im Internet unter dem Menüpunkt Â"PresseÂ" auf www.lbv-bw.de herunterladen.