Nach der Einrichtung eines gefährdeten Bezirks und einer Pufferzone gilt es, in beiden geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern. Dies schließt auch Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagdausübung ein. Außerdem gehört die Einrichtung von Sammelstellen für die Entsorgung von Tierkörpern sowie Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten dazu. Es ist Leinenzwang zu verhängen und Hausschweine in Freilandhaltung sind sofort aufzustallen. Zudem darf kein Gras, Heu oder Stroh aus dem gefährdeten Gebiet in einen Hausschweinebestand verbracht werden.
Alle Maßnahmen finden Sie hier: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
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