+++ UPDATE, 30.01.2026: Aktuell hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Abschuss vorläufig gestoppt, bis über eine Klage von Naturschützern entschieden wird. Das Gericht sieht keine unmittelbare Gefahr für Menschen. Mehr dazu hier » +++
Jürgen Maurer, LBV-Vizepräsident und Vorsitzender des LBV-Fachausschuss Umwelt-, Klima- und Naturschutz, erklärt: „Der Abschuss des Hornisgrinden-Wolfes ist kein Grund zur Freude. Aber er ist eine Konsequenz, die sich aus dem bestehenden Wolfsmanagement logisch ergibt. Wenn ein Wolf wiederholt seine natürliche Scheu vor Menschen verliert und sich Menschen und Hunden bis auf wenige Meter nähert, dann ist eine klare Grenze überschritten.
Für uns als Landesbauernverband ist entscheidend: Der Schutz von Menschen und von landwirtschaftlichen Nutztieren muss jederzeit gewährleistet sein. Gerade Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter stehen seit Jahren unter enormem Druck. Für viele ist es kaum auszuhalten, ihre eigenen Tiere nach einem Wolfsriss schwer verletzt oder verendet auf der Weide vorzufinden. Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern bedeutet großes Tierleid und eine enorme seelische Belastung für die Betriebe.
Das Land hat zunächst versucht, den Wolf zu fangen, zu besendern und durch Vergrämung wieder scheu zu machen. Diese Maßnahmen sind gescheitert. Wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft sind, muss auch ein Abschuss als letztes Mittel möglich sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land jetzt handelt und Verantwortung übernimmt. Für die Landwirtschaft ist jedoch schwer nachvollziehbar, warum Wölfe, die nachweislich wiederholt Nutztiere reißen, bislang nicht in gleicher Konsequenz entnommen werden. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss für Menschen, Nutztiere und Betriebe gleichermaßen gelten. Das erwarten wir ebenso konsequent, wenn Wölfe sich regelmäßig an Weidetieren zu schaffen machen. Die Lösungen liegen auf dem Tisch. Sie müssen endlich angewendet werden! Nur mit klaren Entscheidungen, Verlässlichkeit und entschlossenem Handeln kann Akzeptanz für den Wolf dauerhaft erhalten bleiben.“
Hintergrund: Warum der Wolf im Nordschwarzwald entnommen werden soll
Der Wolf GW2672m lebt seit mehreren Jahren im Nordschwarzwald rund um die Hornisgrinde. Er stammt ursprünglich aus Österreich und wurde erstmals 2022 in Baden-Württemberg nachgewiesen. Seit 2023 hält er sich dauerhaft in der Region auf und nutzt ein Revier, das sich über den Nationalpark Schwarzwald und angrenzende Gebiete erstreckt. Es handelt sich um ein einzelnes männliches Tier ohne Partnerin. In den vergangenen Monaten zeigte der Wolf ein Verhalten, das von den zuständigen Fachbehörden als auffällig und problematisch eingestuft wurde. Seit Anfang 2024 gingen über 180 Sichtungsmeldungen ein. In vielen Fällen näherten sich Mensch und Wolf auf sehr kurze Distanz, teilweise bis auf sechs Meter. Besonders häufig traten diese Begegnungen auf, wenn Menschen mit Hunden unterwegs waren. Einzelne Vorfälle, bei denen der Wolf Menschen mit Hunden über längere Strecken folgte, überschritten aus Sicht der Experten die Grenze des akzeptablen Verhaltens. Zwar wurde der Wolf nicht als aggressiv eingestuft, zeigte aber nur noch eine geringe natürliche Scheu vor Menschen.
Vergebliche Versuche der Vergrämung
Das Umweltministerium hatte bereits Mitte 2024 versucht, den Wolf einzufangen und mit einem Sender auszustatten. Ziel war es, das Tier gezielt zu vergrämen und ihm wieder eine größere Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Maßnahmen waren jedoch nicht erfolgreich, da sich der Wolf nicht fangen ließ. Parallel dazu kam es vermehrt zu sogenanntem „Wolfstourismus“. Menschen suchten gezielt die Nähe des Tieres, um Fotos oder Videos zu machen. Dieses Verhalten kann dazu beitragen, dass Wölfe weiter ihre natürliche Distanz zum Menschen verlieren – mit potenziell gefährlichen Folgen.
Der Wolfsmanagementplan Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und weiteren Gruppen erarbeitet. Er legt fest, dass auffälliges Verhalten frühzeitig unterbrochen werden soll. Wenn Vergrämung und andere Maßnahmen nicht greifen, sieht der Plan ausdrücklich auch die Entnahme einzelner Tiere vor. Eine dauerhafte Unterbringung des Wolfs in einem Gehege wurde geprüft, aber aus tierschutzfachlicher Sicht verworfen. Für einen in freier Wildbahn aufgewachsenen Wolf würde dies erheblichen Stress und dauerhaftes Leiden bedeuten.
Mit der nun erteilten Ausnahmegenehmigung wird der Wolf von einem speziell ausgebildeten, anonymen Team entnommen. Ziel dieser Entscheidung ist es, mögliche Gefährdungen für Menschen zu verhindern und gleichzeitig die Akzeptanz des Wolfsmanagements in der Bevölkerung zu erhalten. Für die Landwirtschaft ist dabei zentral, dass der Schutz von Nutztieren und die Sorgen der Tierhalterinnen und Tierhalter ernst genommen werden. Ein konsequent umgesetztes Wolfsmanagement ist Voraussetzung dafür, dass ein Zusammenleben von Wolf, Mensch und Weidetier langfristig möglich bleibt.



