Am vergangenen Donnerstag hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) die Weichen dafür gestellt, den Wolf in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufzunehmen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) bezeichnete diesen Schritt in einer Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu einem zeitgemäßen und flexiblen Wildtiermanagement. Anlass hierfür ist die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, an die das Land nun anknüpft.
LBV-Vizepräsident Jürgen Maurer fordert in diesem Zusammenhang einen engen Austausch zwischen Behörden und Landwirtschaft. „Es geht uns nicht um Abschüsse, sondern um den Schutz unserer Herden“, betont er und verweist auf die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen. Auch der Landesbauernverband begrüßt die Bemühungen des Ministeriums, beim Umgang mit konfliktträchtigen Wildtierarten handlungsfähig zu bleiben.
In Baden-Württemberg leben aktuell (Stand Dezember 2025) vier sesshafte Einzelwölfe: zwei im Nordschwarzwald und zwei im Südschwarzwald. Ein Rudel gibt es noch keines, da Weibchen fehlen, obwohl die Zuwanderung von Wölfinnen erwartet wird.
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