Die Vertreterversammlung, das Parlament der SVLFG, entscheidet über die Satzung und damit auch über die Beitragsmaßstäbe bei Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung, über Präventionsangebote und zusätzliche Leistungen der Krankenkasse.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Unternehmer der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen), ihre mithelfenden Ehegatten sowie ehemalige Landwirte und Ehegatten, die eine Unfallrente beziehen.
Warum ist Ihre Stimmabgabe wichtig?
Es ist wichtig, dass möglichst viele Landwirte und Landwirtinnen aus Baden-Württermberg in die Vertreterversammlung gewählt werden. Nur so ist sichergestellt, dass baden-württembergische Interessen auch künftig durchgesetzt werden können.Wählen Sie deshalb Liste 3 – und wir sind für Sie dabei!
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
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Wer sind wir?
Wir, der Landesbauernverband (LBV) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), treten mit einer gemeinsamen Liste in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an, um den bäuerlichen Familien aus dem Südwesten eine Stimme zu geben. Unser Ziel ist eine gute und bezahlbare Absicherung unserer Bauernfamilien in allen Lebenslagen und eine kompetente, wohnortnahe Beratung.
Unsere Kandidaten
So vielfältig wie die baden-württembergische Landwirtschaft sind auch unsere Kandidatinnen und Kandidaten. Es sind Tierhalter, Obst- und Gemüsebauern, Forstwirte, Ackerbauern, Winzer, Landfrauen – und das aus allen Regionen Baden-Württembergs.
Auf unserer Liste stehen Mitglieder der Landfrauen, Mitglieder des Vorstandes von BLHV und LBV und erfahrene Mitglieder der bisherigen SVLFG-Selbstverwaltungsgremien. Sie alle sind ein Garant für eine starke durchsetzungsfähige Selbstverwaltung.
Die Kandidaten
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