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Vogelgrippe: Aufstallungspflicht jetzt auch entlang des Rheins

Nach weiteren bestätigten Fällen und Verdachtsfällen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) hat das Land Baden-Württemberg seine Risikoabschätzung angepasst.

Nach weiteren bestätigten Fällen und Verdachtsfällen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) hat das Land Baden-Württemberg seine Risikoabschätzung angepasst. Neben dem bereits betroffenen Raum Heilbronn gilt nun auch entlang des Rheins – von Mannheim bis in den Ortenaukreis – ein erhöhtes Risiko für Geflügelbestände.

Ab dem 14. November 2025 tritt daher in einem etwa drei Kilometer breiten Korridor entlang des Rheins eine Aufstallungspflicht für Geflügel in Kraft. Die jeweils zuständigen Kreise haben hierzu entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Diese regeln die genauen Abgrenzungen und sind auf den Webseiten der Landkreise abrufbar.

Die Aufstallung soll das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus in Hausgeflügelbestände minimieren. Neben der Aufstallung sind Vorgaben zur Biosicherheit einzuhalten, zudem gilt ein Ausstellungsverbot für Geflügel.

Übersicht der bisherigen Nachweise in Baden-Württemberg (Stand: 13. November 2025)

Seit dem 1. Oktober 2025 wurden in Baden-Württemberg folgende Nachweise der Vogelgrippe bei Wildvögeln oder in Geflügelhaltungen bestätigt:

  • Göppingen: 10.11.25 – Graureiher
  • Ortenaukreis: 10.11.25 – Schwan; 06.11.25 – Schwan
    Teile des Ortenaukreises liegen zudem in einer Überwachungszone infolge eines Ausbruchs in einem Vogelpark in Frankreich.
  • Bodenseekreis: 10.11.25 – Schwan
  • Heilbronn: 09.11.25 – Graureiher; 05.11.25 – Wildgans
  • Neckar-Odenwald-Kreis: 07.11.25 – zwei Kraniche
  • Mannheim: 07.11.25 – Wildgans und Kranich
  • Reutlingen: 29.10.25 – Kranich
  • Alb-Donau-Kreis: 23.10.25 – Ausbruch in einem geflügelhaltenden Betrieb
    Hier wurden umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen und Restriktionszonen eingerichtet.

Darüber hinaus wurden auch in Bayern, Frankreich und der Schweiz Nachweise bei Wildvögeln gemeldet. In Hessen und Rheinland-Pfalz liegen ebenfalls bereits mehrere bestätigte Fälle vor.

Hinweis zur Veranstaltung „Fokus Tierwohl – Geflügelpest auf dem Vormarsch“

Für viele Betriebe, insbesondere Kleinst- und Mobilhalter, stellt die Aufstallung eine besondere Herausforderung dar. Das Netzwerk Fokus Tierwohl bietet hierzu eine Online-Veranstaltung am 13. November 2025 um 19:00 Uhr an.
Dort werden praxisorientierte Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, wie die Aufstallung tierschutzgerecht umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
👉 Fokus Tierwohl – Geflügelpest auf dem Vormarsch

Biosicherheit bleibt entscheidend

Landesweit bleibt die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen der wichtigste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände. Durch umsichtiges Handeln kann das Risiko für die Tierbestände deutlich reduziert werden.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest Stadt Karlsruhe

Stand: 13.11.2025

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest Stadt Karlsruhe

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest Stadt Karlsruhe

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest

Stand: 13.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest

Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Aufstallung von Geflügel auf Grund des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln

Stand: 13.11.2025

Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Aufstallung von Geflügel auf Grund des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln

Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Aufstallung von Geflügel auf Grund des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

Stand: 13.11.2025

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis