Landwirtschaftliche Betriebe müssen sich auf neue rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts einstellen. Aktuell steht die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) an, die zwar in erster Linie für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungen gilt, aber auch auf baugenehmigungspflichtige Betriebe Auswirkungen hat. Über diese neuen Entwicklungen wird informiert und aufgezeigt, welche Möglichkeiten es gibt.
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