Recht & Steuern

Rechtliche Rahmenbedingungen der TA-Luft

Regenscheit/LBV

Am Dienstag, den 21. Februar 2017 findet in der Geschäftsstelle des Bauernverbandes Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems in Übrigshausen (Am Richtbach 1, 74547 Untermünkheim) ab 13.30 Uhr die LBV-Fachtagung zur TA-Luft statt. Es referieren Ewald Grimm und Karsten Kühlbach vom Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL). Der Eintritt ist frei.

Landwirtschaftliche Betriebe müssen sich auf neue rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts einstellen. Aktuell steht die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) an, die zwar in erster Linie für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungen gilt, aber auch auf baugenehmigungspflichtige Betriebe Auswirkungen hat. Über diese neuen Entwicklungen wird informiert und aufgezeigt, welche Möglichkeiten es gibt.