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NatInfG: Landesbauernverband fordert Stopp des Gesetzentwurfs

Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur hätte für die Landwirtschaft weitreichende Folgen.

Die Bundesregierung arbeitet weiter am Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG). Nach der Verschiebung der Kabinettsbefassung ist der weitere Zeitplan zwar offen, eine erneute Beratung wird jedoch bereits Mitte August erwartet. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) fordert deshalb, das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen.

„Die Landwirtschaft ist Teil der Lösung – nicht das Problem. Unsere Betriebe leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für Natur-, Arten- und Klimaschutz. Was wir brauchen, ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit statt neuer Flächenkulissen und zusätzlicher Nutzungseinschränkungen. Wer der Ernährungssicherung und der heimischen Landwirtschaft keinen gleichrangigen Stellenwert einräumt, gefährdet nicht nur die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe, sondern auch die Versorgungssicherheit unseres Landes. Die vielfältigen Krisen zeigen es sowohl bei Lebensmitteln, aber auch bei Energie: Vor allem die Versorgungssicherheit ist von überragendem öffentlichen Interesse. Dies bildet die aktuelle Gesetzesplanung nicht ab.“ Jürgen Maurer, Vizepräsident des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg

Mit der Einführung einer neuen bundesweiten Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ würden große Teile der Landschaft künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Damit erhielte der Naturschutz an vielen Stellen einen starken gesetzlichen Vorrang. Die Belange der Ernährungssicherung, der Versorgungssicherheit sowie der Land- und Forstwirtschaft würden dagegen im Rahmen behördlicher Abwägungen deutlich an Gewicht verlieren.

Für die Landwirtschaft hätte dies weitreichende Folgen. Der Gesetzentwurf verschärft den Wettbewerb um Flächen, erhöht den Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen und schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe weiter ein. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Rechtsunsicherheiten und neue bürokratische Anforderungen.

Der Bauernverband kritisiert insbesondere:

  • die Einführung der neuen Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ mit weitreichenden Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen,
  • den gesetzlichen Vorrang von Naturschutzbelangen gegenüber Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit,
  • den steigenden Flächendruck und die zunehmenden Nutzungskonflikte,
  • zusätzliche Eingriffe in Eigentums- und Bewirtschaftungsrechte,
  • mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit für landwirtschaftliche Betriebe,
  • den drohenden Einsatz öffentlicher Mittel zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen anstelle einer freiwilligen Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern.

Der Berufsstand steht ausdrücklich zu Natur-, Arten- und Klimaschutz. Erfolgreicher Naturschutz gelingt jedoch nur gemeinsam mit den Landwirten über freiwillige, kooperative und produktionsintegrierte Maßnahmen statt über neue hoheitliche Flächenkulissen und zusätzliche Nutzungseinschränkungen.

Der Bauernverband hat sich bereits gegen das Gesetzesvorhaben eingesetzt. Auch die unionsgeführten Agrarminister der Länder haben sich für eine Verschiebung der Kabinettsbefassung eingesetzt. Der Bauernverband wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich gegen das NatInfG in seiner derzeitigen Form einzusetzen. Landwirtschaft, Ernährungssicherung und der Erhalt eines leistungsfähigen ländlichen Raumes müssen bei allen politischen Entscheidungen gleichrangig – mit überragendem öffentlichem Interesse - berücksichtigt werden.

DBV-Stellungnahme zu den Vorhaben des NatInfG

Stand: 9.7.2026

Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zu NatInfG

Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zu NatInfG