Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Beitragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versicherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen.
Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird aber nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt, sondern darauf, welches Einkommen ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrundlage für die bei der LKK versicherten Landwirte.
Statt eines festen Beitragssatzes gibt es in der LKK eine Beitragstabelle mit 20 Beitragsklassen. Je größer das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Unternehmens ist, desto höher ist der Beitrag.
Was ist das Standardeinkommen?
Das Standardeinkommen bildet das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Betriebes als pauschale Wertgröße ab. Es basiert auf Daten aus anerkannten betriebswirtschaftlichen Quellen, die jährlich von Fachinstituten – wie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie dem Thünen-Institut – aufbereitet werden. Für die gärtnerischen Nutzungen werden die Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau berücksichtigt. In jedem Landkreis wird jeder bei der SVLFG erfassten Katasterart ein Standardeinkommenswert zugeordnet, der die realistische Einkommensmöglichkeit des jeweiligen Produktionsverfahrens als Durchschnittswert der letzten drei Wirtschaftsjahre darstellt. Dabei werden insbesondere Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Direktzahlungen werden hinzugerechnet. In einzelnen Fällen können sich dabei – je nach Katasterart – auch negative Einkommenswerte ergeben.
Die Summe, der aus den einzelnen Katasterarten des Unternehmens (nach Flächengröße und Anzahl Tiere) berechneten Standardeinkommenswerte ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Beitragsklasse.
Mehr dazu erfahren Sie bei der SVLFG.


