Der SVLFG-Wahlausschuss hat die Liste der „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ auf Listenplatz Nr. 3 festgelegt. In den kommenden Wochen wird die SVLFG zunächst alle bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen anschreiben, um mittels Fragebogen den Kreis der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte festzustellen. Wahlunterlagen erhalten dann nur die wahlberechtigten Versicherten, die den Fragebogen zurückgesendet haben. Wenn Sie daher an der Wahl teilnehmen möchten, sollte der Fragebogen nach Erhalt umgehend ausgefüllt und zurückgesendet werden.



