Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) fordert die Landesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode landesweite Rechtsverordnungen zur letalen Vergrämung der Saatkrähe und des Bibers zu erlassen. Hintergrund ist, dass trotz punktuell wirksamer regionaler Allgemeinverfügungen (AV) weiterhin massive landwirtschaftliche Schäden durch Saatkrähen in vielen Regionen auftreten. „Die diesjährigen Schadensmeldungen zeigen klar: Ohne eine landesweite Lösung bleibt die Saatkrähenproblematik ein Flickenteppich – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe“, betont Jürgen Maurer, Vizepräsident des Landesbauernverbandes und Vorsitzender des LBV-Fachausschuss Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Es ist zu befürchten, dass sich diese Erfahrungen bei dem derzeit vorliegenden Entwurf der Biber-Verordnung wiederholen. Hier wird in §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 festgelegt, dass Vergrämungsmaßnahmen und die letale Vergrämung nach §1, nur auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt werden dürfen, die zuvor durch die unteren Naturschutzbehörden in einer Allgemeinverfügung festgelegt worden sind. Diese kreisgebundene Regelung wird nach Erfahrungen des LBV aus 2025, nicht zu einer flächendeckenden Verhinderung der Biberschäden in Baden-Württemberg führen.
Schadensbilanz 2025: Fast 200 Meldungen mit Krähenbeteiligung
Die Auswertung des landesweiten Meldeportals des Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg zeigt, dass allein im Jahr 2025 226 Schadensmeldungen eingegangen sind, 198 davon mit Beteiligung von Krähen. Besonders betroffen waren die Kreise ohne Allgemeinverfügung, darunter Rhein-Neckar (24 Meldungen), Heilbronn (28), Heidelberg (14), Karlsruhe (19) und Esslingen (20). Die dazugehörige Karte macht deutlich: In Kreisen mit AV traten kaum oder keine Schäden auf – während Regionen ohne AV erneut massive Ausfälle verzeichnen mussten. Jürgen Maurer stellt klar: „Die Erfahrungen aus diesem Jahr zeigen eindeutig, dass Allgemeinverfügungen wirken. Dort, wo sie erlassen wurden, konnten wir die Schäden durch Saatkrähen deutlich reduzieren. Die letale Vergrämung einzelner Tiere hat sich als sehr effektiv erwiesen und die Jäger können bei drohenden Schäden schnell und rechtssicher handeln – ohne den Umweg über bürokratische Einzelfallgenehmigungen. Gleichzeitig sparen unsere Landwirte dadurch mehrere hundert Euro an Antrags- und Verfahrenskosten. Umso unverständlicher ist es, dass in manchen Regionen trotz massiver Schäden keine AV erlassen wurden.“ Das Ausstellen einer AV hängt allerdings bislang stark vom Willen der unteren Naturschutzbehörden vor Ort ab. „In einigen Kreisen wurden trotz massiver Vorjahresschäden keine Allgemeinverfügungen erlassen. Das Ergebnis sind erneut hunderte Schadensfälle und Landwirte, die unverschuldet auf ihren finanziellen Schäden und Ernteeinbußen sitzen bleiben“, so Maurer.
Landesweite Rechtsverordnungen sind notwendig – Vorbild Kormoranverordnung
Der LBV fordert daher eine landesweite Rechtsverordnung zur letalen Vergrämung der Saatkrähe und des Bibers, basierend auf § 45 Abs. 7 BNatSchG nach dem Modell der Kormoranverordnung von 2010. Die bisherigen AV haben bewiesen, dass das Vorgehen wirksam und praxistauglich ist. Bei der Saatkrähe (mit einem Brutpaarbestand von 15.000 Brutpaaren in 2022) und dem Biber (mit über 11.000 Exemplaren) hat man einen günstigen Erhaltungszustand, der laut BNatSchG eine Voraussetzung der Ausnahmegenehmigung ist, längst erreicht.
Debatte gewinnt an Schärfe – LBV fordert konsequentes Handeln
Die Diskussion um den Umgang mit Saatkrähe, Rabenkrähe, Biber und anderen Wildtierarten hat in den vergangenen Wochen spürbar an Dynamik gewonnen. Bereits bei der Mitgliederversammlung des Landesbauernverbands Ende November wurde das Thema Wildtiermanagement im Rahmen der Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidaten der Parteien kontrovers und öffentlichkeitswirksam debattiert. Auch die anschließende Berichterstattung hat gezeigt, wie sehr das Thema die politische Landschaft und die landwirtschaftlichen Betriebe gleichermaßen bewegt. „Die Schäden sind real, sie sind erheblich und sie treten jedes Jahr aufs Neue auf“, betont LBV-Vizepräsident Maurer. „Die Landesregierung muss über Parteigrenzen hinweg jetzt den Mut aufbringen, eine klare und landesweit einheitliche Lösung umzusetzen. Wir brauchen Rechtsverordnungen, die überall wirken und unseren Betrieben endlich Planungssicherheit geben.“
LBV-Forderungen im Überblick
- Erlass einer landesweiten Rechtsverordnung zur letalen Vergrämung der Saatkrähe nach Vorbild der Kormoranverordnung.
- Erlass einer landesweiten Rechtsverordnung zur letalen Vergrämung des Bibers nach Vorbild der Kormoranverordnung.
- Verkürzung der Schonzeit der Rabenkrähe analog der AV des RP Freiburg, um Mischschwärme effektiv vergrämen zu können.
- Bundesebene: Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe.
Weiterführende Links:
- LBV-Informationsbroschüre „Saat- und Rabenkrähen in der Landwirtschaft, Anbaujahr 2024“ »
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 30.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.


