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Impfen gegen die Blauzungenkrankheit

Schafherde

Bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist die Impfung nicht nur zum Schutz der empfänglichen Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung und Vermarktung von Rindern, Schafen und Ziegen aus Restriktionsgebieten.

Auch in diesem Jahr bezuschussen das Land und die Tierseuchenkassen die Impfungen gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit. Dabei bleiben die Zuschusshöhen aus dem Vorjahr bestehen, sodass Rinder und Schafe mit je einer Gesamthöhe von 2 € und Ziegen mit 1€ bezuschusst werden. 
Das Ziel bleibt es die Zahl der Infektionen auf ein Minimum zu reduzieren und die Seuchenausbreitung weiterhin einzudämmen.

Darum sind die Landwirtinnen und Landwirte dazu aufgerufen, freiwillig ihre Tiere gegen das Blauzungenvirus BTV-4, BTV-8 und BTV-3 zu impfen. Zur Zeit stehen in Europa Impfstoffe für die Serotypen 3, 4 und 8 zur Verfügung. Dabei ist es wichtig, dass für den Serotyp 3 und die Typen 4/8 jeweils ein spezifischer Impfstoff eingesetzt wird, um eine entsprechende Immunität zu erreichen. 

Es dürfen, zur Eindämmung der Seuchenausbreitung bei BTV 8, grundsätzlich nur korrekt geimpfte Tiere aus infizierten Gebieten, aus der Entfernung von maximal 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb, verbracht werden.  Dies gilt für alle Vermarktungswege, einschließlich Auktionen und direkte Verbringungen durch Viehhandlungen oder Landwirte. Wenn Tiere keinen gültigen BTV-8-Impfstatus oder entsprechenden PCR-Nachweis haben, dürfen sie nicht in BTV-8-freie Gebiete in Deutschland verbracht werden, sondern müssen innerhalb der BTV-8 infizierten Gebiete vermarktet werden.
Damit der Tierverkehr in freie Gebiete dennoch aufrecht erhalten werden kann, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Diese sieht vor, dass Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) ohne gültigen Impfstatus nur dann verbracht werden können, sofern sie mindestens 14 Tage vor der Verbringung mittels Insektiziden oder Repellentien (Insektenvertreibende Mittel) geschützt und nach Ablauf dieser Frist mit negativem Ergebnis PCR-untersucht wurden.

Die Verbringungsregelungen können erst wieder vollständige aufgehoben werden, sofern innerhalb von zwei Jahren keine BTV-8 Fälle mehr auftreten. Bundesweit wurden seit Oktober 2025, 30 BTV-8-Ausbrüche in insgesamt 6 Ländern festgestellt. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des MLR. 

Anbei finden Sie auch das Merkblatt zum Zuschuss der Impfung von der Tierseuchenkasse, sowie das Formular zur Beantragung: 

 

2026-Merkblatt

2026-Merkblatt-zum-Zuschuss-zur-Impfung-gegen-die-Blauzungenkrankheit.pdf

2026-Merkblatt-zum-Zuschuss-zur-Impfung-gegen-die-Blauzungenkrankheit.pdf

2026-Antrag

2026-Antrag-auf-Zuschuss-zur-Impfung-gegen-die-Blauzungenkrankheit.pdf

2026-Antrag-auf-Zuschuss-zur-Impfung-gegen-die-Blauzungenkrankheit.pdf