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Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Schritten um über 13 %

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Am 7.11.2025 wurde die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission in zwei Schritten angehoben: 
Ab 1.01.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde, ab 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Der Deutsche Bauernverband setzt sich auch weiterhin für eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein.