Am 7.11.2025 wurde die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission in zwei Schritten angehoben:
Ab 1.01.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde, ab 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Der Deutsche Bauernverband setzt sich auch weiterhin für eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein.
KarriereJetzt bewerben
