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Die Hintergründe zur geplanten Reform der GMO

Warum wir als Bauernverband erhebliche Nachteile in den Reformvorschlägen der EU sehen

Die Europäische Union plant eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Ziel der EU-Kommission ist es, die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu stärken. Kern des Vorhabens sind verpflichtende schriftliche Lieferverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern – insbesondere in Artikel 148 (Milch) und Artikel 168 (weitere landwirtschaftliche Produkte). Diese Verträge sollen vor der Lieferung abgeschlossen werden und Preis, Menge, Laufzeit sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich festlegen. Befürworter versprechen sich davon mehr Transparenz und Stabilität am Markt. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag bereits mehrheitlich unterstützt, nun folgen die Verhandlungen im sogenannten Trilog mit EU-Kommission und Mitgliedstaaten.

Warum wir als Bauernverband erhebliche Nachteile sehen

Was auf den ersten Blick nach Sicherheit klingt, schwächt in der Praxis die unternehmerische Freiheit der landwirtschaftlichen Betriebe. Eine verpflichtende Vertragsbindung bedeutet starre Vorgaben und nimmt Betrieben die Möglichkeit, flexibel auf Marktpreise zu reagieren. Wenn Preise steigen, profitieren Landwirte nicht mehr – stattdessen drohen Risikoabschläge der Abnehmer und damit niedrigere Erzeugerpreise. Studien zeigen: Der deutschen Landwirtschaft könnten jährlich hohe Millionenbeträge verloren gehen. Gleichzeitig entsteht ein massiver bürokratischer Aufwand, der Zeit, Geld und Personal kostet.

Besonders kritisch ist der Eingriff in gewachsene Strukturen wie Genossenschaften, in denen Landwirte nicht nur Lieferanten, sondern Miteigentümer sind. Vertragspflichten würden diese Modelle entwerten und die Entscheidungsfreiheit einschränken. Auch die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt und im Export wäre gefährdet, wenn einzelne Länder flexibler reagieren können als andere.

Wir lehnen verpflichtende Lieferverträge entschieden ab. Die wichtigsten Gründe:

  • Eingriff in die Vertragsfreiheit
  • Einschränkung der unternehmerischen Selbstbestimmung
  • Hohe Bürokratie- und Verwaltungslast
  • Risikoabschläge der Abnehmer und damit niedrigere Erzeugerpreise
  • Verlust von Chancen in Hochpreisphasen
  • Gefährdung bewährter Genossenschaftsstrukturen
  • Arbeit von Milcherzeugergemeinschaften wird konterkariert
  • Weniger Flexibilität bei Marktveränderungen
  • Benachteiligung kleiner und abgelegener Betriebe
  • Wissenschaftliche Zweifel an der Wirksamkeit
  • Verlust von Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt und im Export
  • Keine Berücksichtigung nationaler Besonderheiten
  • Hohe wirtschaftliche Risiken für die Landwirtschaft

Unsere Forderung

Wir brauchen keine pauschalen Vorgaben aus Brüssel, sondern praxistaugliche Lösungen. Die Vertragsgestaltung muss in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und der landwirtschaftlichen Betriebe bleiben. Deshalb fordert der Deutsche Bauernverband: Kein Zwang zu Lieferverträgen – Wahlfreiheit, Genossenschaftsprivileg und unternehmerische Selbstbestimmung müssen erhalten bleiben. „Als deutsche Landwirte lehnen wir diesen Vorschlag im Grundsatz ab. In den anstehenden Trilog-Verhandlungen muss sich die Bundesregierung nun dafür einsetzen, dass es letztlich Entscheidung der Mitgliedsstaaten bleibt, ob sie verpflichtende Verträge einführen oder nicht“, so Bauernpräsident Rukwied in einer Stellungnahme des DBV.

DBV Politinfo mit weiteren Hintergrundinformationen zum Thema (April 2025)

DBV Politinfo Spezial Art. 148 GMO, April 2025

DBV Politinfo Spezial Art. 148 GMO, April 2025

Video-Statement LBV-Vizepräsidentin Roswitha Geyer-Fäßler