Was ist nun zu tun?
Sofern Sie mit Ihrem Tierbestand oberhalb der Meldeschwelle liegen müssen Sie bis spätestens 01.03. ihre persönliche, betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und dieses dokumentieren! Ihre eigene Therapiehäufigkeit für das 2. Halbjahr 2025 finden Sie in der HIT-Datenbank oder erhalten diese, sofern Sie nicht widersprochen haben, kostenpflichtig vom LKV per Post.
Kennzahl wird nicht überschritten: Es ist für das 1. Halbjahr 2026 nichts weiter zu tun.
Überschreitung Kennzahl 1: Ermitteln Sie mit Ihrem Tierarzt, warum es zum erhöhten Antibiotikaeinsatz kam und ergreifen Sie ggf. Maßnahmen, um diesen zu reduzieren.
Überschreitung Kennzahl 2: Wenn die betriebliche Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 übersteigt, müssen Sie zusammen mit Ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan erstellen und diesen bis zum 01.04. bei der Behörde vorlegen. Eine Vorlage für den Maßnahmenplan finden Sie hier »


