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Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Februar 2026 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Was ist nun zu tun?
Sofern Sie mit Ihrem Tierbestand oberhalb der Meldeschwelle liegen müssen Sie bis spätestens 01.03. ihre persönliche, betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und dieses dokumentieren! Ihre eigene Therapiehäufigkeit für das 2. Halbjahr 2025 finden Sie in der HIT-Datenbank oder erhalten diese, sofern Sie nicht widersprochen haben, kostenpflichtig vom LKV per Post.

Kennzahl wird nicht überschritten: Es ist für das 1. Halbjahr 2026 nichts weiter zu tun.

Überschreitung Kennzahl 1: Ermitteln Sie mit Ihrem Tierarzt, warum es zum erhöhten Antibiotikaeinsatz kam und ergreifen Sie ggf. Maßnahmen, um diesen zu reduzieren.

Überschreitung Kennzahl 2: Wenn die betriebliche Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 übersteigt, müssen Sie zusammen mit Ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan erstellen und diesen bis zum 01.04. bei der Behörde vorlegen. Eine Vorlage für den Maßnahmenplan finden Sie hier »

Tabelle des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kennzahlen zu Therapiehäufigkeiten 2025

Kennzahlen zu Therapiehäufigkeiten 2025

Denken Sie bitte weiter daran, Ihre Zu- und Abgänge entsprechend in HIT einzutragen, damit die Berechnung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit möglichst korrekt erfolgen kann. Dies ist für die nächste "Runde" bis zum 14.7. möglich, sofern Sie keine Antibiotika im 1.Halbjahr 2026 einsetzen, müssen Sie bis zu diesem Tag auch eine entsprechende Nullmeldung eintragen. Aus Ihren Daten und den Meldungen des Tierarztes wird dann die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit für das 1. Halbjahr 2026 berechnet, welche Sie bis 1.9. wieder mit den Kennzahlen des BVL vergleichen müssen. Abhängig von der eigenen Zahl ist dann wieder der oben beschriebene Weg vorzunehmen.

Weitere Informationen zur Antibiotikaminimierung und zur Durchführung der Meldung finden Sie im Mitgliederbereich hier ».