Was Sie jetzt tun müssen, wenn Sie seit 1. Januar 2023 meldepflichtig sind:
- Prüfen Sie ob sie eine eigene betriebliche Kennzahl erhalten haben! Sollten Sie meldepflichtig sein (nach Nutzungsart und Tierzahl) und es wurde keine betriebliche Kennzahl ausgewiesen: Prüfen Sie ihre Daten! Kontrollieren Sie ihre Eingaben in der Datenbank auf Fehler, wie bspw.:
- Korrekte Erfassung der Nutzungsart
- Korrekter Gültigkeitsbeginn (auch bei Meldung durch Dritte)
- Anfangsbestand und die Bestandsveränderungen für das Halbjahr korrekt angegeben (auch wenn Sie einen sehr hohen Therapieindex haben)
Und melden Sie sich bei Fragen bei ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem LKV.
Dokumente aufbewahren! Sie haben eine Dokumentationspflicht gemäß TAMG.


