Geflügel

Aufstallungsgebot Kreis Böblingen und Teile des Ostalbkreises

LBV

Ausbruch der Geflügelpest im Ostalbkreis und Kreis Böblingen - Stallpflicht angeordnet - Zur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/gefluegelpest

In den Landkreisen Böblingen und dem Ostalbkreis ist bei Wildvögeln die Geflügelpest ausgebrochen. Damit das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation nicht auf das Nutzgeflügel übergreift, hat der Veterinärdienst des Landratsamtes Böblingen für den Landkreis Böblingen ein generelles Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen erlassen. Dieses gilt ab Mittwoch, 8. Februar 2023, und zunächst bis zum 31. März 2023. Das Landratsamt Ostalbkreis hat ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, diese gilt im selben Zeitraum für alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie für alle Geflügelhaltungen aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute Stallpflicht.

 

Im Landkreis Böblingen gibt es inzwischen drei bestätigte Ausbrüche der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Zwei Fälle bei Graugänsen im Stadtgebiet Leonberg, sowie ein weiterer Fall bei einem Turmfalken in Hildrizhausen. Aber nicht nur in Böblingen breitet sich die Geflügelpest aus, sondern es ist eine deutlich zunehmende Tendenz an erkrankten Vögeln in Baden-Württemberg zu verzeichnen.

Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet ihre Geflügelhaltung anzumelden.Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder können angefordert werden unter 07031/663-1468 oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de

Ostalbkreis
Ende Januar waren drei tote Graugänse am Bucher Stausee gefunden worden. Bei einer ersten Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart wurde bei allen drei Graugänsen das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5, auch bekannt als Aviäre Influenza, festgestellt. Dieses Ergebnis wurde nun vom Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigt.

Um einen Eintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ordnet das Landratsamt Ostalbkreis an, dass alle Geflügelhalter im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie alle Geflügelhalter aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute ihr Geflügel aufstellen bzw. in auf vorgegebene Art und Weise umschlossenen Vorrichtungen halten müssen.

Für das gesamte Kreisgebiet gilt, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen. Kontakt: veterinaeramt[at]ostalbkreis.de oder Tel. 07361 503-1830

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine, in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht.

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