GeflügelpestGeflügel

Aufstallung zur Verringerung des Eintragungsrisikos der Geflügelpest

Betriebe ab 5.000 Tieren haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Tiere zum Schutz im Stall zu belassen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest veröffentlicht. Damit haben Betriebe ab 5.000 Tieren ab sofort die Möglichkeit, ihre Tiere zum Schutz im Stall zu belassen.

Voraussetzung ist, dass im Freigelände aufgrund von Wildvögeln ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Der Antrag kann formlos beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden. 

Die Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 15. Januar 2026.

Allgemeinverfügung des MLR bezüglich der Aufstallung von Geflügel

Stand: 18.11.2025

Allgemeinverfügung des MLR bezüglich der Aufstallung von Geflügel

Allgemeinverfügung des MLR bezüglich der Aufstallung von Geflügel