Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 oder ihren Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, können dies nun bis zum 15. Februar 2023 noch vornehmen.
Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.
Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet.
Informationen zu FIONA und zum Förderantrag finden Sie unter www.fiona-antrag.de.



