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Bauernverband lehnt jede weitere Belastung der Milcherzeuger ab
Präsident Joachim Rukwied begrüßt klare Position von Landwirtschaftsminister Peter Hauk – Bevorstehende Entscheidungen im Bundesrat und EU-Agrarministerrat dürfen die Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit der Höfe in Baden-Württemberg nicht gefährden
„Die bevorstehenden Entscheidungen zur Milchpolitik im Bundesrat und im EU-Agrarministerrat dürfen keine weiteren Belastungen für die deutschen Milcherzeuger mit sich bringen. Ich begrüße die klare Aussage der Landesregierung und des zuständigen Fachministers Peter Hauk, der unsere Positionen in den einzelnen Fachfragen teilt und unterstützt.“ Das erklärt Präsident Joachim Rukwied vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) am Mittwoch, dem 15. Oktober 2008, in Stuttgart.
„Einseitige Mengenbeschränkungen bei der Milch in Deutschland würden in dem offenen EU-Binnenmarkt lediglich unsere Milcherzeuger benachteiligen. Denn die deutschen Milchbauern würden die entsprechenden Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile an andere EU-Mitgliedsstaaten verlieren“, warnt Rukwied. „Wir lehnen solche selbst auferlegten nationalen Einschränkungen bei der Molkerei- und Bundessaldierung im Interesse unserer zukunftsorientierten Milchviehbetriebe entschieden ab und begrüßen es, dass die Landesregierung diese Position im Bundesrat vertritt“, so der Bauernpräsident.
Der Landesbauernverband spricht sich ebenso entschieden für die Beibehaltung des derzeitigen Umrechnungsfaktors von 1,02 in Deutschland bei der Ermittlung der in Liter von den Molkereien erfassten Milch (Volumen) in Kilogramm (Gewicht) unter anderem zur Feststellung von Quotenüber- oder -unterlieferungen aus. „Eine Erhöhung des Umrechungsfaktors in Deutschland von 1,02 auf 1,03 wäre eine einseitige Belastung unserer Milcherzeuger, weil die EU-Kommission erst jüngst klargestellt hat, dass sie im Falle einer nationalen Erhöhung des Umrechnungsfaktors in einem EU-Mitgliedsstaat nicht entsprechend die Milchreferenzmenge für diesen Mitgliedsstaat erhöht“, erklärt Rukwied. Die Landesregierung unterstützt in dieser Frage ebenfalls die Position des Landesbauernverbandes.
Unmissverständlich spricht sich Rukwied für die Einführung eines EU-finanzierten, mit mindestens 300 Millionen Euro ausgestatteten Milchfonds zur Verstärkung der Investitionsförderung und zur Unterstützung der Milcherzeuger vor allem in benachteiligten Gebieten aus. „Nur durch eine spürbare und dauerhafte Entlastung der Milchbauern wird auch zukünftig in unseren benachteiligten Gebieten, beispielsweise auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und im Allgäu, Milch produziert“, erläutert Rukwied den Einsatz von Bauernverband und Landesregierung zur langfristigen Sicherung der Milcherzeugung in Baden-Württemberg.
Der Landesbauernverband unterstützt mit seinen Positionen in der Milchpolitik ohne Einschränkung die Linie des Deutschen Bauernverbandes mit seinem Präsidenten Gerd Sonnleitner an der Spitze. Das gilt auch für die konsequente Weiterentwicklung der Molkereiwirtschaft und der Vermarktungsstrukturen in Deutschland. Hier seien vor allem die Gremien und Vorstände der Molkereien selbst gefordert. „Die Herausforderungen durch den Preisdruck im Handel und die Chancen an den internationalen Milchmärkten sind nur mit wettbewerbsfähigen Molkereien zu meistern“, betont Rukwied. Bund und Bundesländer werden aufgefordert, diesen Entwicklungsprozess in der Milchbranche nachhaltig zu unterstützen.
Hintergrundinformationen
Der Agrarausschuss des Bundesrates berät am 20. Oktober 2008 über wichtige Entscheidungen Deutschlands in der Milchpolitik, so die Beschränkung der Saldierungsmöglichkeiten sowie die Erhöhung des Umrechnungsfaktors von Volumen (Liter) in Gewicht (Kilogramm) in Deutschland.
Der Bundesrat will über die Begrenzung der Saldierung von über- und unterlieferten Milchmengen auf Molkerei- und Bundesebene sowie über eine mögliche Erhöhung des Umrechnungsfaktors von Volumen in Gewicht am 7. November 2008 entscheiden.
Im Europäischen Parlament (EP) sind die abschließenden Beratungen im Rahmen des anstehenden ‘Gesundheits-Checks’ in der EU-Agrarpolitik in die heiße Phase der Entscheidungsfindung gekommen.
Der EU-Agrarministerrat will sich am 27. Oktober 2008 und abschließend am 18./19. November 2008 mit dem großen agrarpolitischen Paket im Rahmen der Überprüfung der EU-Agrarreform von 2005, dem sogenannten ‘Health’- oder ‘Gesundheits-Check’, befassen.
Die EU-Milchreferenzmengenregelung, die 1984 in der Europäischen Union eingeführt wurde, ermöglicht es Milcherzeugerbetrieben, im Rahmen ihrer individuellen Lieferrechte, der sogenannten einzelbetrieblichen Milchreferenzmenge, Milch an die Molkereien zu liefern. Wird diese einzelbetriebliche Milchquote überschritten, muss der betroffene Milchviehbetrieb eine Strafabgabe bezahlen. Die Höhe der Strafabgabe hängt von dem Verhältnis der in einem EU-Mitgliedsstaat addierten Gesamtüberlieferung zur Unterlieferung ab. In Deutschland ist es derzeit möglich, einzelbetriebliche Milchmengenüberlieferungen bis zu zehn Prozent dann im Rahmen der Saldierungsmöglichkeiten auf Molkerei- und Bundesebene ohne Strafe abzuliefern, wenn entsprechende Unterlieferungen auftreten.
Entschließung
Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) hat zur aktuellen milchpolitischen Diskussion auf seiner Vorstandssitzung in der Bauernschule Bad Waldsee am 15. Oktober 2008 nachfolgende Entschließung gefasst.
„Im Hinblick auf die bevorstehenden Entscheidungen zur weiteren Ausrichtung der Milchpolitik im Bundesrat und im Rahmen des ‚Health-Check’ der EU-Agrarpolitik vertritt der Landesbauernverband in Baden-Württemberg folgende Positionen: - Einseitige Mengeneinschränkungen allein auf dem deutschen Milchmarkt können in einem offenen EU-Binnenmarkt keine ausreichende Wirkung entfalten! Stattdessen gehen Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile der deutschen Milchbauern an andere EU-Staaten verloren! Gleichzeitig würden die Quotenkosten für die aktiven Milcherzeuger steigen.
Daher werden nationale Einschränkungen der Saldierungsmöglichkeiten sowohl bei der Molkerei- als auch bei der Bundessaldierung sowie eine Veränderung des Umrechnungsfaktors strikt abgelehnt! - Die gegen den Willen des LBV beschlossene und in den meisten Mitgliedstaaten bereits verteilte zweiprozentige Quotenerhöhung muss auch in Deutschland linear an die aktiven Milcherzeuger verteilt werden.
- Die im Rahmen des Health-Check geplante weitere Erhöhung der EU-Milchquoten um fünf Prozent entspricht derzeit nicht den Erfordernissen des Marktes und wird daher entschieden zurückgewiesen.
- Für eine spürbare und dauerhafte Entlastung der Milcherzeuger, vor allem in Gebieten mit Produktionsnachteilen und zur Verstärkung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, fordert der LBV einen eigenständigen, EU-finanzierten Milchfonds, der durch Einsparungen bei den Marktordnungsausgaben und durch nicht ausgeschöpfte Mittel im EU-Agrarhaushalt finanziert werden muss.
Bad Waldsee, 15. Oktober 2008“
Downloads:

Pressemitteilung (.PDF)
Entschließung des LBV zur milchpolitischen Diskussion (.PDF)
15.10.2008
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