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Bauernverband fordert Einfuhrstopp +++ 28.11.2006 +++

Präsident Rukwied: Agrarerzeugnisse aus Drittstaaten, die gegen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU verstoßen, dürfen nicht länger importiert werden – Bundesregierung und EU-Kommission sind in der Pflicht, solche rechtswidrigen Praktiken zu unterbinden

"Wir dürfen es zum Schutz der Verbrauchergesundheit und aus Wettbewerbsgründen nicht länger dulden, dass Agrarerzeugnisse aus Drittstaaten in die Europäische Union eingeführt werden, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU entsprechen.“ Dies fordert Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV).
Der Bauernpräsident bezieht sich auf einen Bericht des Europäischen Lebensmittel- und Veterinäramts (FVO) im Auftrag der EU-Kommission. Darin wird detailliert aufgelistet, dass Brasilien in der amtlichen Rückstandskontrolle viele Substanzen nicht überprüft, die in der EU bei zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tieren ausdrücklich verboten, jedoch in Brasilien zugelassen und am Markt zu erhalten sind. Zudem sind die amtlichen Kontrollen auf Pflanzenschutzmittelrückstände laut Kommissionsbericht unzureichend oder werden nicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Ausfuhren an Äpfeln und Papayas in die EU.

Rukwied erklärt dazu bei der Jahrespressekonferenz des Landesbauernverbandes am 28. November 2006 in Stuttgart: „Es ist skandalös zu nennen, dass die EU-Kommission, die uns Landwirten in der Gemeinschaft bald jeden Handgriff vorschreibt und unseren bürokratischen Aufwand ständig mehrt statt senkt, es bereits über Jahre zulässt, dass Drittstaaten bei ihren Exporten in die EU in drastischem Ausmaß gegen bestehende lebensmittelrechtliche Vorschriften der Gemeinschaft verstoßen. Es muss aufhören, dass gegen solche kriminellen Machenschaften, die dem Verbraucherschutz total zuwiderlaufen, keine Behörde einschreitet.“ Der Bauernpräsident fordert die EU-Kommission zum unverzüglichen Handeln auf und verlangt, solche rechtswidrigen Praktiken unverzüglich zu beenden. Ein Importverbot für Agrarerzeugnisse aus solchen Drittstaaten, die nachweislich – wie in dem EU-Kommissionsbericht aufgelistet – gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sei längst überfällig, betont Rukwied. Von der Bundesregierung fordert Rukwied, in diesem Sinne in Brüssel aktiv zu werden.

Der Bauernverbandspräsident macht deutlich, dass solche illegalen Einfuhren zum einen aus Gründen des Verbraucherschutzes sofort unterbunden gehören. Zum andern weist er darauf hin, dass die hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe, die nicht nur das EU-Recht einhalten, sondern häufig noch zusätzliche bundesdeutsche Vorschriften zu beachten haben, durch diese unzulässigen Importe zusätzliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen.

„Es ist jetzt dringend notwendig, dass bei den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) genau solche Praktiken auf die Tagesordnung kommen. Die EU-Kommission darf hier keine weiteren einseitigen Zugeständnisse machen“, erklärt Rukwied. Vielmehr sei es unerlässlich, dass in den WTO-Gesprächen über das Thema weltweit verbindlicher Produktions-, Sozial- und Umweltstandards gesprochen wird. „Unsere Betriebe scheuen nicht den Wettbewerb. Aber dieser Wettbewerb muss weltweit unter fairen und einheitlichen Bedingungen stattfinden“, betont der Bauernpräsident. Bevor dies nicht gewährleistet sei, müsse die einseitige Marktliberalisierung gestoppt werden.

Hintergrundinformationen
Lebensmitteleinfuhren in die EU müssen generell dem europäischen Lebensmittelrecht entsprechen. Die importierten Waren dürfen die in der Gemeinschaft vorgeschriebenen Höchstmengen an Pflanzenschutz- und Tierarzneimittelrückständen nicht überschreiten. Ebenso müssen die Hygienestandards und Kennzeichnungsvorschriften der EU erfüllt werden. Eingeführtes Fleisch muss von Betrieben stammen, die von der Europäischen Union anerkannt sind. Dies setzt ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem voraus. Bei pflanzlichen Lebensmitteln ist ebenfalls die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems Voraussetzung für Importe in die EU.

Im Jahr 2003 beanstandeten EU-Inspekteure Missstände beim Lebensmittelexport Brasiliens in die EU. Während eines weiteren Inspektorenbesuchs in Brasilien im Jahr 2005 kontrollierte das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO), ob die 2003 beanstandeten Missstände behoben wurden und das südamerikanische Land nun die Anforderungen für alle Lebensmittelimporte in die EU erfüllt. Bei der Kontrolle wurden allerdings erneut erhebliche Mängel bei den staatlichen Lebensmittelkontrollen festgestellt. Betroffen sind pflanzliche Erzeugnisse und für die menschliche Ernährung vorgesehene tierische Erzeugnisse.


28.11.2006

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