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Brüsseler Bürokratie erdrückt die Bauern +++ 14.11.2005 +++
Bauernverbandspräsident Hockenberger fordert Unterstützung von der Landesregierung, um die zu erwartende Kontrollflut durch neue Cross-Compliance-Bestimmungen zu verhindern
„Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn die EU-Kommission Arbeitsplätze sichert. Aber das tut sie nicht. Im Gegenteil! Durch die völlig übertriebenen und für unsere landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr erträglichen zusätzlichen Kontrollen und dem damit hervorgerufenen Zeit- und Kostenaufwand zur Abwicklung dieser überbordenden Bürokratie beschleunigt sie den Strukturwandel und vernichtet Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert Gerd Hockenberger, Präsident des Landesbauernverbandes, das Vorhaben der Brüsseler Behörde, das so genannte „Hygienepaket“ in die Cross-Compliance-Bestimmungen der EU einzubeziehen.
Mit dem so genannten „Hygienepaket“ werden ab 1. Januar 2006 in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Hygiene-Grundsätze geschaffen und ein Großteil der nationalen Hygiene-Gesetzgebung abgelöst. Dies wird vom Landesbauernverband ausdrücklich begrüßt. Dass nun jedoch die EU-Kommission nachträglich die EU-Hygieneverordnungen unter das Dach des Cross-Compliance-Rechts stellen will, lehnt Hockenberger strikt ab: „Das würde eine Flut zusätzlicher, von der EU veranlasster Kontrollen auf unseren Höfen auslösen, die nicht nur so unnötig wie ein Kropf sind, sondern die unsere Betriebe über das erträgliche Maß belasten“. „Wir Landwirte kennen unsere Verantwortung gegenüber den Verbrauchern, unseren Familien und Tieren. Wir hielten und halten uns an die Vorschriften. Schwarze Schafe, die es in jeder Branche gibt, sollen weiter für ihre Ordnungswidrigkeiten büßen. Den jetzt vorgesehenen, unsäglichen bürokratischen Aufwand sowohl für die Landwirte als auch für die Bediensteten in den Landwirtschaftsämtern können wir uns nicht leisten“, begründet der Bauernverbandspräsident seine ablehnende Haltung gegen das Brüsseler Vorhaben.
„Ich erwarte von unserer Landesregierung, dass sie sich ebenso wie wir gegen diesen bürokratischen Unsinn wendet und in Berlin dafür einsetzt, die das Höfe-sterben beschleunigende Bürokratie zu stoppen“, erklärt Hockenberger. Er weist darauf hin, dass nicht nur auf den Höfen, sondern in der Offizialberatung das „Brüsseler Maß jetzt voll ist“. Vor „lauter Kontrollen und kontrollieren im Auftrag Brüssels kommen die Bediensteten an den Landwirtschaftsämtern gar nicht mehr zur Beratung“, gibt der Bauernverbandspräsident seinem Unmut Ausdruck.
Wie der mit der Verwaltungsreform zu Beginn des Jahres beschlossene Kapazitätsabbau in den Landwirtschaftsämtern angesichts der wachsenden Flut durchzuführender Kontrollen bewältigt werden solle, ist nicht nur Hockenberger schleierhaft. Die EU-Kommission interessiere sich offensichtlich überhaupt nicht dafür, welche Kosten ihr Bürokratiewahn auf den Höfen und in den Ämtern auslöse. Dieses Treiben in Zeiten, in denen die öffentlichen Kassen leer sind, sei unverzüglich zu beenden. Die neue Bundesregierung dürfe nicht nur über Bürokratieabbau reden, sondern müsse endlich handeln, um weiteren Schaden aus Brüssel abzuwenden, fordert der Bauernverbandspräsident.
Hintergrundinformationen:
Das „Hygienepaket“ der EU, das zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebens- und Futtermitteln. Es schafft in der gesamten EU ein einheitliches Hygiene-Recht und löst einen Großteil der nationalen Hygiene-Gesetzgebung ab.
Unter „Cross-Compliance“ werden die EU-„Überkreuzvorschriften“ verstanden, nach denen die Prämienzahlung an landwirtschaftliche Betriebe seit Jahresbeginn von der Produktion entkoppelt ist, für ihre Gewährung jedoch zahlreiche Umweltauflagen als EU-Mindeststandards eingehalten werden müssen.
Das Hygienerecht ist bisher überwiegend im deutschen Fachrecht verankert. Bei Aufnahme des „Hygienepakets“ in die Cross-Compliance-Bestimmungen der EU wird eine Vielzahl von zeit- und kostenaufwändigen Kontrollen auch auf der Erzeugungsstufe ausgelöst. Zudem fordert die EU-Kommission eine weitere „Registrierung“ der landwirtschaftlichen Betriebe bei den Behörden, obwohl dieselben bereits mehrfach registriert sind.
Das EU-Hygienepaket umfasst folgende Verordnungen:
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts (EG) Nr. 178/2002 (so genannte Basisverordnung).
Hygiene-Verordnung für Lebensmittel (EG) Nr. 852/2004.
Hygiene-Verordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs (EG) Nr. 853/2004.
Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (EG) Nr. 854/2004.
Hygiene-Verordnung für Futtermittel (EG) Nr. 183/2005.
14.11.2005
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