Seit Jahrzehnten ist die Sozialberatung ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Kompetente Fachleute im LBV und in den Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände beraten Sie in allen sozialen Fragen aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Zu einzelnen Themen stehen Merkblätter und Informationsschriften zur Verfügung.
Die Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände nehmen als Verwaltungsstellen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) laufende Verwaltungsaufgaben wahr. Dazu gehören:
- Mitwirkung bei der allgemeinen Aufklärung und Beratung der
Versicherten - Erteilung von Auskünften
- Entgegennahme von Anträgen und Meldungen
- Mithilfe bei der Leistungsgewährung, einschließlich des Einsatzes von Ersatzkräften.
- Bei Fragen, Anträgen, Meldungen oder Problemen mit der LSV wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsstellen, die bei den Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände (KBV) eingerichtet sind.
Darüber hinaus berät und unterstützt der LBV die bäuerlichen Familien, insbesondere auch die Nebenerwerbslandwirte, in allen anderen Bereichen der sozialen Absicherung. Die ländliche Sozialberatung umfasst die vielfältigen Probleme in allen Lebensphasen, unter anderem Fragen der Hofübergabe, der Unfall-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der sonstigen gesetzlichen und privaten sozialen Absicherung sowie Fortbildungs- und Umschulungsförderung, Schwerbehindertenberatung, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung. Schwerpunkte bei der Beratung von Frauen sind die eigenständige Altersvorsorge, die soziale Absicherung bei Kindererziehung, der Versorgungsausgleich bei Scheidungsfällen in landwirtschaftlichen Betrieben und die Generationenfrage bei Hofübergabe.