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Rechtsvertretung
Wenn Sie Mitglied des Bauernverbandes sind, vertreten wir Sie gegenüber Sozialversicherungsträgern, beispielsweise wenn eine Unfall- oder Erwerbsminderungsrente, ein Beitragszuschuss oder die Höhe des zu zahlenden Beitrags im Streit ist. Voraussetzung ist jedoch, dass nach einer überschlägigen Prüfung gewisse Erfolgsaussichten bestehen. Die Rechtsvertretung ist im Widerspruchsverfahren und in der Regel auch im Sozialgerichtsverfahren kostenfrei.
24.04.2007
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